Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/9: Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) - Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision · 13 Seiten

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beantragt, in einem neuen Artikel 9c ATSV eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen. Sie begründet ihren Antrag damit, dass ATSG dem Bundesrat die Kompetenz delegiert hat, das VwVG für Verfahren nach dem ATSG für anwendbar zu erklären.

3.2.4.3 Art. 12a ATSV

Die Suva beantragt, den geltenden Artikel 12a ATSV anzupassen und den Verweis auf das Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht zu aktualisieren, da dieses ersetzt worden sei.

3.2.4.4 Erfüllung internationaler Verpflichtungen (Art. 103a Abs. 2 UVV)

Die Suva beantragt, dass die bisherige Kostenregelung in Artikel 103a Absatz 2 der Verordnung vom 20. Dezember 198212 über die Unfallversicherung (UVV) an die wirtschaftlichen Veränderungen angepasst wird und die Kosten durch die Suva und die Versicherer nach Artikel 68 UVG je zur Hälfte getragen würden.

12 SR 832.202