Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/9: Änderung der Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) - Ausführungsbestimmungen zur ATSG-Revision · 13 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 19. Februar 2020 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über eine Änderung der Verordnung1 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) eröffnet, worin die Ausführungsbestimmungen zu der von der Bundesversammlung am 21. Juni 20192 beschlossenen ATSG-Revision (Änderung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20003 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG) enthalten sind. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens.

Die Ausführungsbestimmungen in der ATSV und weiteren Verordnungen sind erforderlich für die Inkraftsetzung der ATSG-Revision.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 26. Mai 2020. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, diverse Verbände der Wirtschaft und Organisationen der Durchführungsstellen und Versicherungsinstitutionen wurden eingeladen, sich zum Verordnungsentwurf und zum erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 60 Adressatinnen und Adressaten angeschrieben. Beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) sind insgesamt 39 Stellungnahmen (davon fünf reine Verzichtserklärungen) eingegangen, die sich wie folgt verteilen:

Adressaten/Teilnehmende Eingeladen Eingegangene Stellungnahmen

(davon 5 reine Verzichtserklärungen)

1 Kantone (inkl. KdK4) 27 24 (2)

2 Politische Parteien 13 2 (1)

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemein-

3 3 1 (1)

den, Städte und Berggebiete

4 Verbände der Wirtschaft 82

Vollzugs-/Durchführungsorganisationen und andere

5 9 9 (1)

Organisationen

6 Weitere interessierte Kreise/Einzelpersonen -1

Total 60 39 (5)

Die meisten Teilnehmenden äusserten sich nur zu einem Teil der Bestimmungen explizit. Im vorliegenden Bericht werden die wichtigsten bzw. häufigsten Argumente zusammengefasst wiedergegeben.

Alle Stellungnahmen sind im Internet5 publiziert. Die Liste aller Teilnehmenden und der verwendeten Abkürzungen befindet sich im Anhang dieses Berichts.

2 Gegenstand der Vernehmlassung

Mit den neuen Bestimmungen in der ATSV sollen einerseits die notwendigen Ausführungsbestimmungen betreffend die Durchführung internationaler Sozialversicherungsabkommen erlassen werden. Andererseits erfolgen damit einige punktuelle Anpassungen im Bereich der Regressbestimmungen sowie von Begriffen an das geltende Erwachsenenschutzrecht und punktuell notwendige sprachliche Korrekturen.

1 SR 830.11

2 Änderung vom 21. Juni 2019, BBl 2019 4475.

3 SR 830.1

4 Konferenz der Kantonsregierungen.

5 www.bsv.admin.ch>Publikationen&Service>Gesetzgebung>Vernehmlassungen>Abgeschlossene Verfahren, oder www.admin.ch> Bundesrecht>Vernehmlassungen>Abgeschlossene Vernehmlassungen>2020>EDI (zuletzt besucht am 16.10.2020)