Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/10: Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» · 19 Seiten
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Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 beschlossen, die Härtung der öffentlichen Mobilfunknetze gegen Unterbrüche der Stromversorgung weiter zu verfolgen. Das UVEK wurde beauftragt, entsprechende Bestimmungen auf Stufe Bundesratsverordnung zu entwerfen. Es bestehen Synergiepotenziale zwischen der Erhöhung der Stromautonomie der öffentlichen Mobilfunknetze und des Polycomnetzes. An geteilten Standorten können die Kosten der Notstromversorgungen zum Vorteil von allen Betroffenen geteilt werden. Eine Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern wird deswegen zu suchen sein. Die entsprechenden Arbeiten werden parallel zur vorliegenden Vernehmlassung und im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft konkretisiert.
1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der vorliegenden Botschaft werden keine parlamentarischen Vorstösse erledigt.
2 Vorverfahren, insb. Vernehmlassungsverfahren
Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 200512 (VlG) ist dann ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, wenn ein Vorhaben einzelne oder alle Kantone in erheblichem Mass betrifft. Da es sich beim vorliegenden Vorhaben um ein Geschäft handelt, das massgeblich auch die Kommunikationsinfrastruktur der Kantone und allenfalls auch weitere interessierte Kreise betrifft, soll eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a VlG wird das Vernehmlassungsverfahren vom Bundesrat eröffnet. Die Eröffnung erfolgt am 17. Februar 2021 und dauert bis zum 25. Mai 2021.
3 Inhalt des Kreditbeschlusses
3.1 Antrag des Bundesrates und Begründung
Um den Betrieb der Polycom-Sendestandorte des Bundes auch im Falle einer grossflächigen oder landesweiten Strommangellage sicherzustellen und somit die Krisenresistenz der Einsatzkommunikation der EZV «End to End» zu erhöhen, beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 36,5 Millionen Franken. Dieser umfasst die Beschaffung und Installation von entsprechenden Systemen. Er setzt sich aus den in der folgenden Tabelle aufgelisteten Positionen zusammen.
Investitionsausgaben für die Beschaffung und Realisierung
Mio. CHF
Beschaffung und Installation Netzersatzanlagen (210) 21,0
Beschaffung und Installation Batteriesysteme (40) 1,2
Beschaffung mobile Systeme (70) 1,8