Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/10: Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» · 19 Seiten
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Die Knotenpunkte stellen das Netzwerkmanagement unter den Sendestandorten sicher. Diese sind an Orten installiert, die bereits früher mit Notstrominstallationen ausgerüstet wurden und erfordern daher keine zusätzlichen Massnahmen mehr.
Die Abklärungen bei den verschiedenen Bedarfsträgern der Polycom-Nutzer (Bund/Kantone) haben gezeigt, dass 80 Prozent der Sendestandorte im Ereignisfall weiterhin einer hohen Verfügbarkeit bedürfen und daher mit einer dieselbetriebenen Netzersatzanlage ausgerüstet werden müssen (Kategorie 1). 10 Prozent werden mit mobilen Aggregaten versorgt, weil eine dauerhafte Installation eines Notstromaggregates aus baulichen Gründen entweder nicht notwendig oder nicht möglich ist (Kategorie 2). Bei weiteren 10 Prozent der Anlagen besteht im Falle eines ausserordentlichen grossflächigen Stromausfalls keine Priorität für einen Weiterbetrieb (z. B. entlegene Täler). Diese Anlagen werden daher nicht mit einer Notstromversorgung ausgerüstet (Kategorie 3).
Zu den gesamthaft 350 Standorten zählen auch 40 Standorte, bei denen keine Basisstationen installiert sind. Diese dienen entweder der Weiterleitung von Richtfunksignalen oder aber der Verstärkung der Funksignale. Diese Standorte haben einen deutlich kleineren Stromverbrauch und können daher für die Autonomie von 72 Stunden mittels zusätzlicher Batterien ausgerüstet werden.
Wird die Stromautonomie nicht erhöht, kann die Kommunikation zwischen den BORS und innerhalb der EZV in Krisensituationen nicht gewährleistet werden. Dies hätte folgenschwere Auswirkungen auf die Einsatzführung, insbesondere da die Standorte der EZV die gesamte Schweiz betreffen. Ein Grossteil der Standorte der EZV befindet sich in grenznahen Gebieten. Gerade in diesen Gebieten ist die Kommunikation über Polycom in Krisensituationen unerlässlich für die Sicherstellung der nationalen Sicherheit und die Einsatzfähigkeit der EZV.
Der beantragte Kredit beinhaltet die risikobasierte Erhöhung der Stromautonomie für alle 350 Sendestandorte.
3.3 Teuerungsannahmen
Dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Oktober 2020 (101,2 Punkte; Dez. 2015 = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde: 2020: -0,7; 2021: -0,1 Prozent; 2022: 0,0 Prozent; 2023: +0,2 Prozent; 2024: +0,3 Prozent; ab 2025: 0,5 Prozent. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.
4 Auswirkungen
4.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Investitionsausgaben für die Beschaffung und Realisierung betragen für den Bund 36,5 Millionen Franken. Hierfür wird ein Verpflichtungskredit benötigt, der auf einmal freigegeben werden soll.
Die Betriebsaufwände steigen in den Jahren 2023–2026 kontinuierlich an. Für den Regelbetrieb ab 2025 betragen die zusätzlichen Betriebskosten für die Sendeanlagen des Bundes zwei Millionen Franken pro Jahr (ohne Eigenleistung). Auch Betrieb und Unterhalt sollen voraussichtlich extern beschafft werden. Im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft wird präzisiert, wie die Beschaffung der Anlagen sowie