Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/10: Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» · 19 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
Mio. CHF
Beschaffungen Logistik 1,0
Projektmanagement / Dienstleistung Baubegleitung 3,2
Reserven für Kostenungenauigkeiten (20 %) 5,7
Mehrwertsteuer 7,7 % 2,6
Investitionen für Beschaffung und Realisierung 36,5
Beschreibung der einzelnen Positionen:
- Beschaffung und Installation Netzersatzanlagen (Kat. 1a): An 210 Standorten werden fix installierte Anlagen gebaut, die für eine minimale Autonomie von 72 Stunden ausgelegt sind und automatisch den Betrieb aufnehmen, sobald die Stromversorgung nicht mehr sichergestellt ist. Für die Ausrüstung wird mit Kosten von 100 000 Franken je Standort gerechnet. Dazu gehören die Kosten für die Netzersatzanlage, die baulichen Kosten und die Inbetriebnahme vor Ort. Die Kostenschätzung basiert auf bereits erfolgten Ausrüstungen durch die EZV und die Kantone. Die Angaben sind nicht vergleichbar mit der Botschaft vom 21. November 201813 zum Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem, da vorliegend technische Standorte ausgerüstet werden (einfachere Ausrüstung). Die Installation der fixen Anlagen wird von entsprechenden Baubewilligungen abhängen. Sofern sich die Anlagen in schützenswerten Zonen oder Gebieten befinden, sind solche Bewilligungen komplexer und können zeitliche Verzögerungen hervorrufen.
- Beschaffung und Installation Batteriesysteme (Kat. 1b): Für die Sicherstellung der Verbindungen zwischen den Standorten müssen zusätzliche 40 Standorte autonom versorgt werden, die jedoch deutlich weniger Strom verbrauchen und daher für die Autonomie von 72 Stunden mittels zusätzlichen Batterien ausgerüstet werden. Die Kosten pro Batteriestandort werden basierend auf bereits durchgeführten Ausschreibungen mit 30 000 Franken beziffert.
- Beschaffung mobile Systeme (Kat. 2): Für den Betrieb der 30 Standorte, die aufgrund baulicher Beschränkungen oder aus Risikoüberlegungen nicht mit fixen Installationen ausgerüstet werden, müssen mobile Aggregate beschafft werden, die bei den bereits vorhandenen Aussensteckdosen angeschlossen werden können. Zusätzlich sollen 40 mobile Aggregate beschafft werden, um Ausfälle von Fixinstallationen oder betriebliche Bedürfnisse (z. B. Aufladen von Handfunkgeräten) abdecken zu können. Gesamthaft sollen daher 70 Aggregate eingekauft werden, die basierend auf vorangehenden kantonalen Beschaffungen mit je 25 000 Franken berechnet sind.
13 BBl 2019 241, hier 255