Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/10: Verpflichtungskredit «Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes» · 19 Seiten
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Servicemanagement sicherzustellen, werden zwei FTE benötigt. Diese Ressourcen werden in der Auslegeordnung zur Entwicklung der Personalbestände im Rahmen der Umsetzung des Programms DaziT und weiterer Bundesratsbeschlüsse sowie der Weiterentwicklung der EZV zum BAZG aufgenommen. Die Wartung und der Unterhalt der Notstromanlagen werden extern ausgeschrieben.
4.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Sicherstellung der Stromautonomie der Sendeanlagen des Bundes konzentriert sich auf den Grenzraum und die wichtigsten Transversalen. Lücken im Sicherheitsfunknetz werden risikobasiert beurteilt und mit den Kantonen abgeglichen, damit eine landesweite Mindestversorgung sichergestellt werden kann. Die Kantone ihrerseits haben die Stromautonomie ihrer Polycom-Sendeanlagen mit der bedarfsgerechten Umsetzung der kantonalen Konzepte bereits erhöht.
4.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Sollte das Stromnetz grossflächig ausfallen, müsste mit erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz beziehungsweise auf den Produktionsstandort Schweiz gerechnet werden mit den entsprechend negativen Folgen für die Wirtschaft16. Polycom ist in allen Lagen ein wichtiges Kommunikationsmittel für Behörden und Betreiber kritischer Infrastrukturen. Um die durch einen grossflächigen Stromausfall ausgelöste Krisensituation zu bewältigen, stellt die Kommunikation eine massgebliche Bedeutung dar, die dann auch über Polycom erfolgen wird. Die Erhöhung der Stromautonomie für Polycom hat somit einen zumindest indirekten nennenswerten volkswirtschaftlichen Nutzen.
4.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Ohne Sicherstellung der Kommunikation unter den BORS nimmt deren Einsatzfähigkeit rapide ab. Die dadurch entstehenden Sicherheitslücken haben sowohl im täglichen Leben als auch im Fall von nationalen Katastrophen oder bei Notlagen spürbare negative Auswirkungen auf die Gesellschaft.
4.6 Auswirkungen auf die Umwelt
Die durch die Realisierung und den Betrieb der Notstromaggregate verursachten Auswirkungen stehen in Einklang mit den kantonalen Bau- und Emissionsvorschriften.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung17 (BV).
16 vgl. Nationale Risikoanalyse: www.babs.admin.ch > Weitere Aufgabenfelder > Gefährdungen und Risiken > Nationale Risikoanalyse
17 SR 101