Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 14 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse
4.3.4 Beiträge zur Stärkung des unternehmerischen Umfelds
Der Kanton TI fordert eine Koordination der neuen Massnahmen zur Stärkung des unternehmerischen Umfelds mit kantonalen und regionalen Angeboten, die allenfalls in der Beitragsverordnung festzuhalten sei.
Artikel 37:
Der Kanton ZH bemängelt, dass ausschliesslich Ziele für Massnahmen zur Stärkung des unternehmerischen Umfelds genannt werden, die auf Jungunternehmen ausgerichtet sind. Ziele zur Erhöhung der Innovationstätigkeit von KMU seien zu ergänzen.
4.4 Förderung hochqualifizierter Personen
Gemäss fh-ch und swissfaculty ist die Abgrenzung zwischen der Förderung hochqualifizierter Personen im Rahmen von Gastaufenthalten und der Aufgabe und Rolle von Sabbaticals an den Hochschulen zu klären.
swissuniversities hält fest, dass Gastaufenthalte nicht auf die Schweiz beschränkt sein sollen.
SWESA und SWICO regen an zu prüfen, ob die Absolventinnen und Absolventen von Gastaufenthalten ein Zertifikat oder Label erlangen können.
Artikel 43:
Der Kanton GR und economiesuisse fordern eine Reduktion des vorgeschlagenen Höchstbeitrags von 300'000 CHF.
4.5 Förderung des Wissens- und Technologietransfers
4.5.1 Innovationsmentoring
Artikel 45:
a+ fordert die Erwähnung von öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern nebst den KMU als mögliche Gesuchstellende.
swissuniversities möchte, dass auch Forschungspartner das Mentoringangebot von Innosuisse nutzen können.
Artikel 46:
Der Kanton AG, scienceindustries und SwissHoldings fordern, dass nicht mehr verschiedene Gutschriftenarten für Mentoringleistungen erteilt werden, sondern nur noch eine grosse Gutschrift gesprochen wird, um den Prozess zu vereinfachen.
4.5.2 Beiträge an Vernetzungsmassnahmen zu spezifischen Innovationsthemen
Der Kanton SH fordert die Abstimmung der Vernetzungsmassnahmen auf regionale und interkantonale Innovationssysteme und die Sicherstellung der Einbindung solcher Systeme durch Innosuisse.
4.5.3 Angebote zur Klärung von Fragen des geistigen Eigentums
Artikel 50:
Die Liste der Adressaten von Angeboten zur Klärung von Fragen des geistigen Eigentums ist gemäss dem Kanton ZH mit Unternehmen zu ergänzen, die noch nicht mit der Bearbeitung eines Innosuisse Fördergesuchs begonnen haben, aber schon konkrete Innovationspläne haben.
swissuniversities fordert, dass die Angebote von Innosuisse in Abstimmung mit den Technologietransfer-Offices der Hochschulen (TTOs) erarbeitet werden oder zumindest vorgängig eine Bedarfsanalyse bei den TTOs durchgeführt wird.