Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 14 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse

1 Ausgangslage

Der Verwaltungsrat von Innosuisse hat am 29. Oktober 2021 die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse für ein Vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen freigegeben. Am 1. November 2021 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens in der von der Bundeskanzlei geführten Liste der laufenden Vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 15. Februar 2022.

Die Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse enthält die auf Verordnungsstufe notwendigen Bestimmungen zur Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, SR 420.1) im Bereich Innovationsförderung, die das Parlament am 17. Dezember 2021 beschloss1. Die Änderung hat eine Erhöhung des Handlungsspielraums und der Flexibilität von Innosuisse, unter anderem bei der Förderung von Innovationsprojekten und Start-ups, zum Ziel. Sie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Nebst den Anpassungen aufgrund der Revision des FIFG nimmt die Vorlage Anpassungsbedarf an der Beitragsverordnung Innosuisse auf, der sich in den ersten Jahren operativer Tätigkeit von Innosuisse in einigen Bereichen gezeigt hat.

2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Neben den Kantonen wurden 13 politische Parteien, die Konferenz der Kantonsregierungen, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft und 18 forschungs-, innovations- und wissenschaftsrelevante Organe und Organisationen als weitere interessierte Kreise begrüsst.

Mit Ausnahme des Kantons SZ haben alle Kantone sowie 3 politische Parteien, 3 Dachverbände der Wirtschaft, 10 als weitere interessierte Kreise angeschriebene Organisationen sowie 10 nicht angeschriebene Organisationen Stellungnahmen eingereicht. Insgesamt haben sich somit 51 Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. Die SPS hat dabei gemeldet, von der Vorlage Kenntnis genommen zu haben und auf eine Stellungnahme zu verzichten. Der Arbeitgeberverband verzichtet ebenfalls explizit auf eine Stellungnahme, weil economiesuisse für die Stellungnahme zuständig sei. Die WEKO schreibt, aus wettbewerblicher Sicht seien keine Ausführungen angezeigt.

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind einsehbar auf der Publikationsplattform des Bundesrechts (Fedlex) unter den abgeschlossenen Vernehmlassungen.2

Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (inkl. Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.

3 Kurzübersicht zu den wichtigsten Ergebnissen der Vernehmlassung

Alle Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Vorlage im Grundsatz. 8 Vernehmlassungsteilnehmende machen dabei keine weiteren Bemerkungen.

40 Vernehmlassungsteilnehmende verbinden ihre generelle Zustimmung mit Hinweisen und Anpassungsvorschlägen zu verschiedenen Punkten.

Mehrfach angesprochen wurden insbesondere die folgenden Themen:

 Soziale Innovation: Es wurde mehrfacht betont, dass auch soziale Innovation von der Förderung durch Innosuisse miterfasst sein müsse. Die Bestimmungen müssten dies teilweise noch besser berücksichtigen, beispielsweise in der Formulierung von Beurteilungskriterien. Forderungen in diese Richtung kamen vor allem von a+ und swissuniversities sowie von einigen Kantonen (OW, SG, ZH)

 Koordination / Information: Von Seiten einiger Kantone (BE, BL, TI, VD) sowie von Interessierten aus dem Bereich der Hochschullandschaft (swissuniversities, SWR, fh-ch, swissfaculty)

1 BBl 2021 3003

2 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/106/cons_1