Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/106: Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse · 14 Seiten

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Vernehmlassungsbericht zur Totalrevision der Beitragsverordnung Innosuisse

wurde gefordert, dass Innosuisse die Kantone, die Regionale Innovationssystemen RIS sowie die Hochschulen bezüglich ihrer Massnahmen frühzeitig informieren und sich mit ihnen abstimmen solle.

 Kernaufgaben Innosuisse und Budgetknappheit: Einige Kantone (BL, GR, NE, OW, VS), die GLP, verschiedene Wirtschaftsverbände (economiesuisse, scienceindustries, Swissmem) und unimedsuisse äusserten das Anliegen, dass Innosuisse aufgrund der neuen Aufgaben bei Budgetknappheit die heutigen Aufgaben, insbesondere die Innovationsprojekteförderung, nicht reduzieren dürfe. Einige unter ihnen (BL, VS, Swissmem, swissuniversities und unimedsuisse) verbanden dies mit der Forderung nach einer Budgeterhöhung. Letzteres forderten auch die Kantone FR und SG sowie Centre Patronal.

4 Bemerkungen zu den einzelnen Themen

Nachfolgend werden die eingegangenen Bemerkungen anhand der Kapitel und Abschnitte der Beitragsverordnung Innosuisse und somit nach Fördergebieten und -instrumenten geordnet, gegliedert.

Angesichts der grossen Anzahl eingegangener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen im Detail einzeln aufgeführt werden. Sehr untergeordnete Bemerkungen, die beispielsweise auf offensichtlichen Missverständnissen beruhen und nur von einzelnen Teilnehmenden gemacht wurden, werden nicht aufgeführt. Es werden ausserdem jeweils nur diejenigen Vernehmlassungsteilnehmenden explizit erwähnt, die zu den entsprechenden Themen explizite Bemerkungen oder Vorschläge für Änderungen gemacht haben. Nicht erwähnt werden explizite Zustimmungen zu den einzelnen Bereichen und diejenigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die grundsätzlich der Vorlage zustimmten, sich aber nicht zum jeweiligen Thema geäussert haben. Bei ihnen wird aufgrund ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Vorlage davon ausgegangen, dass sie den Bestimmungen zustimmen. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Stellungnahmen verwiesen, welche öffentlich zugänglich sind (Publikationsplattform des Bundesrechts (Fedlex) unter den abgeschlossenen Vernehmlassungen3).

4.1 Allgemeine Bestimmungen

4.1.1 Nachhaltigkeit

Der neue Artikel 2 zur Nachhaltigkeit besagt, dass Innosuisse keine Vorhaben und Tätigkeiten fördert, die sich negativ auf die nachhaltige Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt auswirken. Ausserdem verlangt die Bestimmung von den von Innosuisse Geförderten, dass sie die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung bei den geförderten Tätigkeiten berücksichtigen. Zusätzlich wird neu in allen Förderinstrumenten als eines der Beurteilungskriterien der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt eingeführt.

Die Kantone ZH, FR, VD und der SWR fordern Präzisierungen der Anforderungen für die Umsetzung, insbesondere der Kriterien bezüglich Evaluation der Auswirkungen und der Anforderungen an die Nachweise, die von den Gesuchstellenden zu liefern sind. Auch der Kanton SH fordert eine Präzisierung, nämlich zur Frage, ob bereits negative Auswirkungen auf eine der drei Nachhaltigkeitsdimensionen zur Ablehnung führt, oder ob eine summarische Evaluation erfolgt. Der SGB vertritt in dieser Frage die Meinung, dass bereits Auswirkungen auf eine der drei Dimensionen zur Ablehnung führen sollte.

scienceindustries und SwissHoldings halten fest, dass das Fehlen eines positiven Nutzens sich nicht negativ auf die Beurteilung auswirken solle.

Der Kanton VS schlägt eine positive anstelle einer negativen Formulierung vor (Förderung nur von Projekten, die mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung vereinbar sind).

Die Kantone GE und NE sowie swissuniversities und der SWR fordern, dass der Artikel noch stärker im Sinne einer nachhaltigen Förderung formuliert wird. Beispielsweise ist es gemäss dem SWR zu schwach, wenn die Geförderten die Ziele nur "berücksichtigen" müssen.

Der Kanton AG ist der Ansicht, dass die Gesuchstellenden nicht in jedem Fall detailliert die Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt formulieren und nachweisen müssen.

3 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/106/cons_1