Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/114: Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange · 11 Seiten
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Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
4.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft ergeben sich primär aus den neuen gesetzlichen Pflichten im OR sowie der Anzahl der betroffenen Unternehmen. Die vorliegende Verordnung präzisiert lediglich die Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange nach dem sechsten Abschnitt des zweiunddreissigsten Titels des OR. Es entstehen auf Verordnungsebene deshalb keine regulatorisch bedingten Mehrkosten im Vergleich zum Stand nach dem Inkrafttreten des Gegenvorschlags zur KVI. Auch die Anzahl der betroffenen Unternehmen bleibt unverändert; sie ergibt sich ebenfalls bereits aus dem OR.
Der zusätzliche Nutzen besteht insbesondere darin, dass aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelange und Klimazielen vorliegen (vgl. Kapitel 4.3). Damit kann einerseits die Berücksichtigung der Klimarisiken in der Anlageberatung, den Bilanzen von Investorinnen und Investoren, sowie im Finanzsystem als Ganzes verbessert werden. Andererseits können die Verfügbarkeit solcher Daten die Transaktionskosten für Investitionen reduzieren. Idealerweise führt eine Umsetzung für ein Unternehmen zu einer Ausweitung der Investorenbasis und potenziell niedrigeren Kapitalkosten. Zudem wird die Rechtssicherheit bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten im OR erhöht.
Es sind keine Verpflichtungen für KMU vorgesehen, diese können die TCFD-Empfehlungen jedoch freiwillig umsetzen. Es ist anzumerken, dass bereits über 50 insbesondere international tätige Schweizer Unternehmen aus Finanz- und Realwirtschaft, die Berichtserstattung gemäss den TCFD-Empfehlungen freiwillig anwenden.
4.3 Auswirkungen auf die Umwelt
Die durch diese Vollzugsverordnung gewünschte positive Wirkung auf die Umwelt geschieht auf indirektem Wege durch die Präzisierung der Berichterstattungspflicht gemäss indirektem Gegenvorschlag zur KVI. Je aussagekräftiger und vergleichbarer die Risiken und Auswirkungen auf das Klima aus den Geschäftstätigkeiten von grossen Schweizer Unternehmen offengelegt werden, desto besser informierte Entscheide können Investoren, Kundinnen und Kunden, Versicherte sowie Politik und Aufsicht fällen. Dies kann dazu beitragen, die Finanzflüsse klimaverträglicher auszurichten gemäss den internationalen Verpflichtungen der Schweiz aus dem Übereinkommen von Paris, und so Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
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