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Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 73 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
5 Es muss der FINMA jährlich einen vom Verwaltungsrat genehmigten Bericht über die Ergebnisse der Selbstbeurteilung einreichen.
6 Die FINMA kann eine Berichterstattung in kürzeren Abständen anordnen, wenn dies aufgrund der Risikosituation angezeigt ist. Sie kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Berichterstattungspflicht zulassen.
Art. 97 Sachüberschrift, Abs. 2 Bst. a und c
Dokumentation
(Art. 22 VAG)
2 Die Dokumentation muss insbesondere folgende Punkte umfassen:
a. Beschrieb der Organisation des unternehmensweiten Risikomanagements sowie der diesbezüglichen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten;
c. Risikopolitik einschliesslich Risikotragfähigkeit und -appetit;
Art. 98 Operationelle Risiken
(Art. 22 VAG)
1 Das Versicherungsunternehmen muss die operationellen Risiken identifizieren, beurteilen, überwachen und dokumentieren. Es muss sie mindestens jährlich evaluieren.
2 Es muss die Daten zu Schäden aus operationellen Risiken sammeln und analysieren.
3 Es muss adverse Szenarien analysieren und entsprechende Tests zur Ermittlung der Risikoexponierung durchführen.
4 Es muss Massnahmen zum Schutz von Personen, Geschäftsprozessen und der Infrastruktur implementieren und es über ein Notfallkonzept mit wirksamen Strategien und Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verfügen. Es muss die Zuständigkeiten, Kommunikationswege und die in Betracht gezogenen Massnahmen festlegen.
Art. 98a Liquiditätsanforderungen
(Art. 22 VAG)
1 Das Versicherungsunternehmen muss jederzeit über so viel Liquidität verfügen, dass es seinen Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen nachkommen kann.
2 Es muss mindestens im Rahmen der jährlichen Kapitalplanung eine Liquiditätsplanung vornehmen und dabei insbesondere berücksichtigen:
a. Liquiditätsabflüsse aus ausserbilanziellen Geschäftsvorgängen und anderen Eventualverbindlichkeiten und
b. adverse Szenarien und Stresstests zur Ermittlung seiner Liquiditätsposition.
3 Es muss über ein Notfallkonzept mit wirksamen Strategien im Umgang mit Liquiditätsengpässen verfügen. Es muss die Zuständigkeiten, Kommunikationswege und die in Betracht gezogenen Massnahmen festlegen.