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Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 73 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
nelles Risikomanagement, wenn intern oder extern auf Dauer eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person mit der Erfassung, Messung, Bewertung von aus dem Versicherungsverhältnis fliessenden Risiken, insbesondere von Gegenparteirisiken, betraut ist.
Gliederungstitel vor Art. 111d
4b. Kapitel: Versicherungszweckgesellschaften
1. Abschnitt: Allgemeines
Art. 111d Anwendbarkeit der Bestimmungen über Versicherungsunternehmen
(Art. 30e Abs. 2 VAG)
1 Auf Versicherungszweckgesellschaften sind, soweit sich aus den Bestimmungen dieses Kapitels nichts Anderes ergibt, die Artikel 3–13, 15–20, 23, 24, 30a–30d, 31– 39k, 51–54j, 57–59 und 62 VAG nicht anwendbar.
2 Die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Versicherungszweckgesellschaft sinngemäss.
Art. 111e Begriffe
(Art. 30e und 30f VAG)
1 Als Finanzinstrumente im Sinne der Artikel 30e und 30f VAG gelten Finanzinstrumente gemäss Artikel 3 Buchstabe a des Finanzdienstleistungsgesetzes vom 15. Juni 20186 FIDLEG.
2 Als spezifisches Risiko im Sinne von Artikel 30f Absatz 1 VAG gelten gleichartige oder verschiedenartige Risiken aus einem oder mehreren Versicherungszweigen eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen.
3 Als Anlegerinnen und Anleger im Sinne dieses Kapitels gelten die Inhaberinnen und Inhaber beziehungsweise Gläubigerinnen und Gläubiger von Finanzinstrumenten der Versicherungszweckgesellschaft.
Art. 111f Bewilligung
(Art. 30e VAG)
1 Die FINMA bewilligt eine Versicherungszweckgesellschaft, wenn diese die Voraussetzungen nach VAG und dieser Verordnung erfüllt.
2 Ist die Versicherungszweckgesellschaft Teil einer ausländischen Versicherungsgruppe oder eines ausländischen Versicherungskonglomerats, so kann die Bewilligung vom Bestehen einer angemessenen konsolidierten Aufsicht durch eine ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörde abhängig gemacht werden.
3 Die FINMA veröffentlicht die erteilten Bewilligungen.