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Vernehmlassung 2021/118: Änderung der Aufsichtsverordnung (Aufsicht, Solvenz, Verhaltensregeln und Versicherungsvermittlung) · 73 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

4 Es muss der FINMA jährlich Bericht zur Liquiditätsplanung erstatten. Die FINMA legt die Berichterstattung nach Grösse und Komplexität des Versicherungsunternehmens fest. Im Einzelfall kann sie einem Versicherungsunternehmen die Berichterstattung erlassen

Gliederungstitel vor Art. 98b

1a. Kapitel: Stabilisierungspläne

Art. 98b Wirtschaftliche Bedeutung

(Art. 22a VAG)

Ein Versicherungsunternehmen gilt als wirtschaftlich bedeutend nach Artikel 22a VAG, wenn seine Bilanzsumme 5 Milliarden Schweizer Franken übersteigt oder wenn seine Komplexität, Verflechtung oder sein Risikoprofil es rechtfertigen.

Art. 98c Kriterien für die Anwendung von Stabilisierungsplänen

(Art. 22a VAG)

Die FINMA kann von wirtschaftlich bedeutenden Versicherungsunternehmen einen Stabilisierungsplan verlangen, wenn insbesondere eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

a. Das Versicherungsunternehmen ist in einem Bereich tätig, bei denen ein Insolvenzfall grosse Auswirkungen auf die Versicherten hat.

b. Das Versicherungsunternehmen bietet nicht leicht substituierbare Versicherungslösungen an.

c. Im Falle der Insolvenz des Versicherungsunternehmens könnte das Finanzsystem oder die Realwirtschaft beeinträchtigt werden.

Art. 98d Inhalt, Erstellung und Genehmigung

(Art. 22a VAG)

1 Der Stabilisierungsplan behandelt insbesondere:

a. mögliche Szenarien, welche bei ihrem Eintritt eine Destabilisierung des Versicherungsunternehmens bewirken können;

b. die im Krisenfall zu treffenden Massnahmen und die Ressourcen, die für die Umsetzung dieser Massnahmen erforderlich sind;

c. konkrete Kriterien, welche die frühzeitige Identifikation einer Krise und Einleitung von Massnahmen erlauben;

d. die Krisenorganisation und das Kommunikationskonzept des Versicherungsunternehmens.

2 Der Stabilisierungsplan muss durch das Versicherungsunternehmen erstellt und von seinem Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle genehmigt werden.

3 Der Stabilisierungsplan muss der FINMA jährlich zur Genehmigung eingereicht werden.