Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 19Fedlex · Erläuternder Bericht
Direktzahlungsverordnung
zu- und weggeführten Hof- und Recyclingdünger aus HODUFLU in Kilogramm Stickstoff und Phosphor in die Berechnung des Schnelltests übertragen. Bewirtschaftende müssen zusätzlich den eingesetzten Mineraldünger in Kilogramm Stickstoff und Phosphor erfassen.
Als düngbare Flächen gelten alle aufgeführten Codes innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche gemäss «Vollzugshilfe Merkblatt 6.2» des BLW mit Gültigkeit ab dem 23.11.2021 (< Code 900), ausser solche, die als nicht düngbare Kulturen gemäss Vorgaben der DZV «nd» definiert sind.
Die Grenzwerte «GVE / ha düngbare Fläche» wurden gemäss der aktuell geltenden Regelung der Ziffer 2.1.9 hergeleitet. Einfachheitshalber gelten bei Stickstoff beziehungsweise Phosphor je Zone jeweils die gleichen Werte. Es wird jeweils ein betriebsspezifischer Grenzwert, flächengewichtet nach den dazugehörenden Zonen, berechnet.
Der einzelbetriebliche GVE-Wert für den Schnelltest für Stickstoff beziehungsweise Phosphor wird ermittelt, indem die Summe der GVE- Durchschnittsbestände der Tiere mit der Summe der ermittelten GVE aus den eingesetzten Hof-, Recycling- und Mineraldünger addiert wird. Die eingesetzten Kilogramm Stickstoff und Phosphor aus Hof-, Recycling- und Mineraldünger werden durch die nachfolgenden Faktoren geteilt, um die GVE-Werte für Stickstoff beziehungsweise Phosphor zu ermitteln
Gesamt-Stickstoff Verfügbarer Stickstoff Phosphor
a. Hof- und Recyclingdünger 89.25 53.55 35.00
b. Mineraldünger - 53.55 35.00
• Faktor Gesamt-Stickstoff: hergeleitet von den 105 kg Stickstoff (ohne Verlust) gemäss Gewässerschutzverordnung Artikel 23 mit 15% Reduktion der unvermeidbaren Verluste gemäss den Grundlagen der Düngung GRUD – 105 x 0.85 = 89.25
• Faktor verfügbarer Stickstoff: hergeleitet aus den 89.25 kg Gesamt-Stickstoff und multipliziert mit den 60% Stickstoff-Ausnutzung gemäss Grundlagen der Düngung GRUD - 89.25 x 0.6 = 53.55
• Faktor Phosphor: 15 kg Phosphor (P) entsprechen 34.4 kg P2O5 (Diphosphorpentoxid). Dieser Wert wurden aus Gründen der Vereinfachung auf 35.00 aufgerundet und jeweils als «Phosphor» bezeichnet.
Der einzelbetriebliche, aufsummierte GVE-Wert für Stickstoff beziehungsweise Phosphor wird anschliessend durch die Anzahl Hektare düngbare Fläche des Betriebes dividiert, womit eine Intensität (GVE/ha düngbare Fläche) resultiert.
Beispiel einer fiktiven Berechnung. Der Beispielbetrieb besitzt eine düngbare Fläche von 10 ha in der Talzone (31) und 10 ha in der Hügelzone (41). Der Betrieb erfüllt die Anforderungen an den Schnelltest und muss damit keine Suisse-Bilanz rechnen:
N (kg) P2O5 (kg) GVE (N) GVE (P2O5)
Tierhaltung - - 10.0 10.0 Saldo HODUFLU (Nges) 500 300 5.6 8.6 Saldo HODUFLU (Nverf) 200 - 3.7 - Saldo Mineraldünger 600 500 11.2 14.3 Total GVE 30.5 32.9 GVE / ha düngbare Fläche 1.5 1.7 Flächengewichteter Grenzwert für 1.8 1.8 Tal- beziehungsweise Hügelzone (DZV Anhang 1 Ziffer 2.1.9) Anforderungen erfüllt Ja Ja