Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/120: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 · 215 Seiten
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Direktzahlungsverordnung
Um die nachhaltige Bewirtschaftung der Sömmerungsflächen sicherzustellen, sind die Sömmerungsbeiträge für die Schafalpung bereits heute nach Weidesystemen differenziert. Schafe, welche ständig behirtet oder auf Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen gehalten werden, erhalten aktuell mit 400 Franken pro Normalstoss höhere Beiträge als Schafe auf Umtriebsweiden (320 Franken pro Normalstoss) oder auf übrigen Weiden (120 Franken pro Normalstoss).
Eine vom BAFU mitfinanzierte Studie2 im Auftrag der Kantone Uri und Wallis hat anhand von 13 Fallbeispielen in den Jahren 2017/18 aufgezeigt, dass die Anpassung der Schafsömmerung an die Grossraubtiersituation zu Mehrkosten von knapp 18'000 Franken pro Alp und Alpsaison beziehungsweise knapp 43 Franken pro gesömmertes Schaf führen. Bezieht man diese Mehrkosten auf die verfügten Schaf-Normalstösse der untersuchten Alpen, so erhält man Anpassungskosten von rund 320 Franken pro verfügtem Normalstoss (NST). Diese Mehrkosten entstehen durch betriebliche Anpassungen (u.a. Anstellung von zusätzlichem Alppersonal, Bereitstellung von Unterkünften, veränderte Weideführung) sowie durch Herdenschutzmassnahmen im engeren Sinne (z.B. Nachtpferche, Herdenschutzhunde). Im Durchschnitt müssen diese Mehrkosten von 320 Franken pro NST heute in etwa zur Hälfte durch die Bewirtschaftenden selber getragen werden. Die andere Hälfte wird durch öffentliche Beiträge gedeckt. Davon machen die zusätzlichen Sömmerungsbeiträge (als Folge des Wechsels zum Weidesystem «ständige Behirtung» oder «Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen») zwei Drittel (ca.
100-110 Fr.) und die zusätzlichen Herdenschutzbeiträge des BAFU einen Drittel (ca. 50-60 Fr.) aus. Die durch die Bewirtschaftenden zu tragenden Mehrkosten betragen gemäss Studie hochgerechnet auf die Schweiz gut 3.8 Millionen Franken.
Vor diesem Hintergrund soll der Ansatz für die Sömmerungsbeiträge bei ständiger Behirtung und bei Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen von heute 400 auf neu 600 Franken pro NST erhöht werden. Diese signifikante Erhöhung deckt damit die Mehrkosten ab und fördert gleichzeitig die Umstellung auf das Weidesystem ständige Behirtung oder Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen. Eine Erhöhung der Sömmerungsbeiträge entspricht auch einem expliziten Vorschlag der Stakeholder, welcher im Rahmen der Bearbeitung des Postulats Bulliard 20.4548 (Massnahmen zur Stärkung der Alp- und Berglandwirtschaft) aufgestellt wurde. Auf eine differenzierte Erhöhung der Beitragsansätze zwischen dem Weidesystem mit ständiger Behirtung und dem System mit Umtriebsweide und Herdenschutzmassnahmen wird aus Gründen der damit verbundenen zusätzlichen Administration für die Kantone verzichtet. Eine Differenzierung würde voraussetzen, dass die Kantone den Normalbesatz auf den betroffenen Alpen neu festsetzen müssten (Art. 40 Abs. 1 Bst. a). Durch die Limitierung des Geltungsbereichs des Weidesystems Umtriebsweide mit Herdenschutzmassnahmen auf eine Herdengrösse bis maximal 300 Schafe (Art. 48 Abs. 2) wird sichergestellt, dass die markante Erhöhung der Sömmerungsbeiträge nicht zu einer Verzerrung zwischen den Weidesystemen führt und der Herdenschutz durch eine vermehrte ständige Behirtung insgesamt gestärkt wird.
Anhang 8 Ziffer 2.1.7 Buchstabe b
Aufgrund eines Antrags der Kontrollstellen (KIP) soll die bisherige Sanktion differenziert werden. Stark verunkrautete Flächen sollen nicht direkt von der LN ausgeschlossen werden. Es ist zweckmässig, den Mangel zu kürzen und eine Sanierungsfrist zu setzen. Wenn der Mangel nach Ablauf dieser Frist nicht behoben ist, soll die Fläche von der LN ausgeschlossen werden. Die Kantone setzen im Einzelfall angemessene Fristen und sorgen für die Nachkontrolle.
Anhang 8 Ziffer 2.2.3 Buchstabe d
Wenn der Kontrolleur anlässlich der Kontrolle feststellt, dass der Bewirtschafter eine falsche Angabe gemacht hat oder notwendige Belege unvollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar sind, wird dem
2Moser et al. (2019), Studie «Wirtschaftlichkeit der Schafsömmerung bei Anpassung an die Gross-
raubiersituation auf Schafalpen in den Kantonen Uri und Wallis», Büro Alpe, 13.3.2019; Zusammenfassung in: Agrarforschung Schweiz 11: 102–109, 2020