Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/122: Teilrevision der Sprachenverordnung · 11 Seiten
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Die politischen Parteien (SP, SVP) unterstützen die vorliegende Teilrevision im Grundsatz ebenfalls. Sie unterstreichen die Wichtigkeit der Förderung der Landessprachen und begrüssen die vorgesehenen Vereinfachungen und die Anpassungen an die Praxis. Die SVP weist allerdings darauf hin, dass die Teilrevision längerfristig nicht zu Mehrkosten für den Bund führen dürfe. Auch dürften ausserschulische Institutionen nicht die überragende Rolle der Volkschule bei der Vermittlung der Mehrsprachigkeit in Frage stellen.
Die Organisationen fokussieren in ihren Rückmeldungen vornehmlich auf die Bestimmungen zur Förderung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch sowie auf die Bestimmung bezüglich der Unterstützung von Organisationen und Institutionen (Art. 14). Im Interesse der Koordination haben verschiedene Sprachorganisationen ihre Positionen ausgetauscht und untereinander abgeglichen (namentlich FH, FdZ, FpiS, LR, PG Italianità / DTI, Pgi). Auch diese Rückmeldungen sind im Grundtenor positiv.
BADEM äussert sich im Wesentlichen nur zu Artikel 14 (Unterstützung von Organisationen und Institutionen). Die Organisation lehnt die geplanten Änderungen ab, weil sie den Grundsatz des Minderheitenschutzes nicht abbildeten. Sie widersprächen somit der Bundesverfassung, dem Sprachengesetz (SR 441.1) und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (SR 0.441.2).
Für den SBG-FSS ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Revision nicht zum Anlass genommen wird, die Förderung der Schweizerischen Gebärdensprache voranzutreiben. Er fordert, dass im Rahmen der Teilrevision der Sprachenverordnung konkrete Massnahmen zur Förderung der Gebärdensprache verankert werden.
3.2 Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen
Die folgenden Ausführungen fokussieren auf alternative Vorschläge zu einzelnen Bestimmungen, also auf Anpassungen gegenüber der Vernehmlassungsvorlage:
Art. 9 Schulischer Austausch
Die Förderung des schulischen Austauschs ist ein Kernanliegen der Kantone. Sie begrüssen die Aktualisierung der entsprechenden Bestimmung in der Verordnung. Einzelne Kantone (FR, SG, TI), die SP sowie verschiedene Organisationen (FfZ, FH / IP Italianità / DTI, LR / Pgi, OLSI, SGB) wünschen allerdings eine Präzisierung des Textes, um sicherzustellen, dass alle Formen von Austausch und Mobilität über alle Schulstufen und Sprachregionen hinweg einbezogen sind. Der Begriff «Austausch» dürfe nicht der Bedingung der «Gegenseitigkeit» untergeordnet werden, sondern müssen im Sinne von «Mobilität» verstanden werden. Insbesondere sei es notwendig, in der Verordnung festzuhalten, dass sich die Förderung auch auf den Bereich der beruflichen Grundbildung beziehe.
Die mittelfristig geplante Umwandlung der Agentur movetia in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft wird zur Kenntnis genommen (SO) oder ausdrücklich begrüsst (AG). Die SVP möchte an der bisherigen Rechtsform festhalten, weil sie bei einer Umwandlung hohe Kostenfolgen für den Bund befürchtet.
Die Agentur movetia schliesslich weist darauf hin, dass die Mittel und Möglichkeiten des nationalen im Vergleich zum internationalen Austausch generell noch immer beschränkt seien.
Art. 10 Landessprachen im Unterricht
Die vorgesehene Flexibilisierung der Bestimmungen zur Förderung von Projekten zum Unterricht in den Landessprachen (Art. 10) ist für die Kantone von besonderer Bedeutung. Sie trage dazu bei, dass Projekte stärker auf den Praxisbedarf der Schulen ausgerichtet werden können, und führe zu einer besseren Förderung der Landessprachen im Unterricht (AG, BL, BS, NE, NW, UR, VD). Die Kantone begrüssen, dass dieses Anliegen der Kantone aus einer Umfrage der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Frühjahr 2020 aufgenommen wurde.