Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/122: Teilrevision der Sprachenverordnung · 11 Seiten

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Der Kanton AG regt an, anstelle von «innovativ» den Begriff «fortschrittlich» zu verwenden, weil im Zentrum der Förderung nicht die Neuartigkeit, sondern Weiterentwicklung und Verbesserung stünden. Verschiedene Organisationen verlangen, dass auch der Unterricht in einer vierten Landessprache gefördert werden müsse, namentlich des Rätoromanischen (FfZ, FH / HL / LR). Aus Sicht der SVP sollte der Unterricht einer zweiten Fremdsprache frühestens auf der Sekundarstufe erfolgen, dies sei mit einer entsprechenden Ergänzung der Verordnung so festzuhalten.

Art. 11 Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache

Die redaktionelle Anpassung und Vereinheitlichung von Sachüberschrift und Formulierung von Artikel 11 sind an sich unbestritten. Der Kanton VS ist allerdings der Ansicht, dass sich die Förderung nicht auf die Entwicklung von Lehrmitteln (Bst. c) beschränken sollte, sondern auch die Anwendung von Sprache im Theater oder im Singunterricht betreffen sollte.

Der Kanton TI und verschiedene Sprachorganisationen (FH / HL, LR, OLSI) regen an, den Artikel 11 dahingehend zu ergänzen, dass der Unterricht in Italienisch und Rätoromanisch ausserhalb der Kantone TI und GR, in Anlehnung an das Konzept des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK), mit Finanzhilfen des Bundes an die Kantone unterstützt werden kann (vgl. auch Kap. 3.3).

Art. 12 Wissenschaftliches Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit

Die redaktionelle Überarbeitung und Vereinfachung von Artikel 12 wird begrüsst. Verschiedene Organisationen wünschen allerdings eine Präzisierung der Bestimmung, um sicherzustellen, dass das nationale Forschungsnetzwerk alle vier Sprachregionen umfasst (FfZ, FH / HL, LR / IP Italianità / DTI). Der Kanton NE möchte sichergestellt sehen, dass der Forschungsauftrag des IFM den Bedürfnissen der Schule entspricht, zum Beispiel durch eine Konsultation der Verantwortlichen für den Sprachenunterricht in jedem Kanton.

Art. 13 Unterstützung von Nachrichtenagenturen

Einzig der Kanton VS äussert sich zu dieser Bestimmung. Er schlägt vor, die Unterstützung auf regionale Nachrichtenagenturen auszudehnen, die in wenigstens zwei der vier Landessprachen arbeiten.

Art. 14 Unterstützung von Organisationen und Institutionen

Die Kantone begrüssen die strategische Fokussierung der Unterstützung von Organisationen und Institutionen, die sich für die Verständigung einsetzen. Grundsätzliche Kritik an der (bereits auf Gesetzesstufe vorgesehenen) Förderung äussert einzig die SVP, insbesondere aus finanziellen Gründen. Ihrer Ansicht nach ist es vor allem die Aufgabe der Schule, die Mehrsprachigkeit in der Schweiz zu fördern, nicht diejenige weiterer Organisationen und Institutionen.

Die vorgeschlagenen Anpassungen zur Totalrevision der Bestimmung werden hauptsächlich von den Sprachorganisationen kommentiert. Folgende Punkte werden mehrfach genannt:

- Förderfähige Tätigkeiten (Abs. 1): Verschiedene Sprachorganisationen befürchten, dass die Fo-

kussierung auf zwei Tätigkeitsgebiete (Sensibilisierung und Vernetzung), wie vom Bundesrat in der Kulturbotschaft 2021-2024 angekündigt, zu restriktiv sei und dazu führen könnte, dass die Organisationen bestimmte Aktivitäten, die nicht mehr unterstützt werden, aufgeben müssten, beispielsweise die Förderung des literarischen Schaffens (FH, IP Italianità / DTI, LR). Besonders im Bereich der Sensibilisierung dürften sich die Massnahmen nicht nur auf die Praxis der Mehrsprachigkeit beziehen, sondern auch Aktivitäten zur stärkeren Wahrnehmung und Aufwertung der Mehrsprachigkeit umfassen (FfZ, FH / HL, IP Italianità / DTI).