Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/122: Teilrevision der Sprachenverordnung · 11 Seiten
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3.3 Weitere Anliegen
Im Rahmen der Vernehmlassung wurden weitere Anliegen geäussert, die nicht direkt mit den in der Vernehmlassung zur Anpassung vorgeschlagenen Bestimmungen verbunden sind:
Rätoromanische und italienische Diaspora
Die Kantone GR und TI sowie zahlreiche Sprachorganisationen (CS, FH / HL, FpiS, IP Italianità / DTI, OLSI, Pgi) erinnern daran, dass ein zunehmender Teil der italienischsprachigen und der rätoromanischen Bevölkerung ausserhalb der entsprechenden Sprachregionen leben. Es bestehe ein dringender Handlungsbedarf zur Förderung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch ausserhalb der Kantone GR und TI.
Im Rahmen der Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften habe der Bund zwar Projekte und Massnahmen in der italienisch- und romanischsprachigen Diaspora finanziell unterstützt, diese ureigene Aufgabe des Bundes erscheine aber in der überarbeiteten Verordnung nicht abgebildet. Es müsse darum eine angemessene gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die Unterstützung des Italienischen und Rätoromanischen auf nationaler Ebene ermöglicht.
Patois (Francoprovençal und Franc-comtois)
Die Kantone FR und VS bedauern, dass die Revision der Sprachenverordnung keine Bestimmung zugunsten des Francoprovençal und des Franc-comtois vorsieht, welche die Schweiz als regionale Minderheitensprachen im Sinne der Sprachencharta des Europarats anerkannt hat (SR 0.441.2). Sie erachten die Anerkennung und finanzielle Unterstützung von interkantonalen Initiativen zu Bewahrung dieses sprachlichen Erbes durch den Bund im Rahmen der Sprachenverordnung als wünschenswert.
Unterricht in einer dritten Landessprache
Der Kanton BE ist der Ansicht, dass die Sprachenverordnung einen finanziellen Anreiz für freiwillige oder optionale Kurse in der dritten Landessprache vorsehen sollte, wie sie der Kanton in seinen Schulen anbietet. Er würde es begrüssen, wenn diese Lücke durch die vorliegende Revision geschlossen werden könnte, im Interesse der Landessprachen und des nationalen Zusammenhalts.
Übersetzungsförderung
Der Kanton TI sowie zahlreiche Sprachorganisationen (CS, FH / HL, FpiS, IP Italianità / DTI, Pgi) beantragen, die notwendigen – gesetzlichen und / oder finanztechnischen – Massnahmen zu ergreifen, damit der Bund die Übersetzung von Schweizer Sachbüchern über Dritte oder direkt unterstützen kann. Seitdem Pro Helvetia die Übersetzung von historischen, philosophischen oder soziologischen Sachbüchen ohne ausdrückliche und direkte Verbindung zu den inhaltlichen Förderschwerpunkten der Stiftung nicht mehr unterstützt, sei eine Lücke entstanden, die über eine entsprechende Bestimmung in der Sprachenverordnung (Anpassung von Art. 16) oder im Kulturförderungsgesetz (SR 442.1) geschlossen werden müsse, um den Zielen der Stärkung des nationalen Zusammenhalts, der Verständigung zwischen den Sprachregionen und der Stärkung des kollektiven Gedächtnisses gerecht zu werden.