Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/127: Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, zum Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, zum Verpflichtungskredit und zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz · 128 Seiten

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Der Baubeginn ist für 2027 geplant. Nach heutigem Kenntnisstand werden die gesprochenen Mittel in der Höhe von 460 Millionen Franken (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung) ausreichen.

Stand der Umsetzung des Projektes «2. Röhre Gotthard-Strassentunnel»

- Im Juni 2019 hat das Parlament ebenfalls die Mittel freigegeben für das grössere Vorhaben «2. Röhre Gotthard-Strassentunnel». Der Bundesrat hat im Oktober 2017 das generelle Projekt für die 2. Röhre Gotthardstrassentunnel genehmigt. Das Projekt ist im Mai 2018 öffentlich aufgelegt worden und das UVEK hat das Ausführungsprojekt im Dezember 2019 genehmigt. Die Vorbereitungsarbeiten haben 2020 begonnen, die ersten Tunnelbauarbeiten im 2021. Diese dauern bis voraussichtlich Ende 2029. Anschliessend wird die bestehende Röhre des Gotthardstrassentunnels instandgesetzt, was voraussichtlich bis 2032 dauern wird (nicht Gegenstand des Kredits). Nach heutigem Kenntnisstand werden die gesprochenen Mittel in der Höhe von 2 084 Millionen Franken (Kostenstand 2017, exkl. MWST und Teuerung) ausreichen.

2.3.3 Konkretisierung der weiteren Projekte

Finalisierung von drei generellen Projekten

Der Bundesrat hat im November 2018 das generelle Projekt für die Kapazitätserweiterung auf 2x4 Fahrspuren auf der N1 zwischen Wankdorf und Schönbühl genehmigt.

Im November 2020 hat der Bundesrat die generellen Projekte für die Kapazitätserweiterung auf 2x3 Fahrspuren auf der N1 zwischen Schönbühl und Kirchberg sowie für den Bau des neuen Rheintunnels auf der N2 in Basel genehmigt.

Konkretisierung weiterer Erweiterungsprojekte im Rahmen von generellen Projekten

Das ASTRA erarbeitet derzeit auf verschiedenen Abschnitten generelle Projekte:

Grenzübergang Bardonnex – Genf Flughafen – Le Vengeron – Nyon

Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Projekt städtebaulich besser zu integrieren und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Dazu gehört beispielsweise die Integration von Überdeckungen. Aus diesen Massnahmen resultiert auf dem Abschnitt zwischen dem Grenzübergang in Bardonnex und Le Vengeron eine erhebliche Kostensteigerung. Für den Abschnitt Le Vengeron – Nyon gehen die aktuellen Kostenschätzungen von einer Erhöhung um rund 10 % aus. Die generellen Projekte werden nach heutigem Kenntnisstand zwischen 2022 und 2024 abgeschlossen werden.

Wankdorf – Muri

Dieses Projekt befindet sich ebenfalls in einem komplexen städtischen Umfeld und bedingt intensive Abstimmungen mit der betroffenen Region. Besondere Herausforderungen stellen die Anbindung an das nachgelagerte Strassennetz, der Umgang mit der bestehenden N6 sowie die städtebauliche Integration des Projekts dar. Die Lösung dieser Probleme dürfte zu einer substanziellen Steigerung der bisher veran-