Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 56 Seiten

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Gesundheitsabkommens mit der EU vorgesehen sei. Da für den Bereich Transplantation die entsprechenden Verhandlungen nicht mehr fortgeführt wurden, wird die fachlich begründete Forderung nach der Einführung einer Vigilanz im gesamten Bereich der Transplantation mit der vorliegenden Teilrevision aufgenommen.

1.4 Anpassungen aufgrund von Erfahrungen aus dem Vollzug

Erfahrungen aus dem Vollzug zeigen, dass Anpassungen in verschiedenen Bereichen erforderlich sind, um zum Beispiel die notwendigen Kontrollen im Hinblick auf die Qualität und Sicherheit beim Umgang mit Geweben und Zellen vorzunehmen oder schlankere Abläufe zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um folgende Bereiche:

− Organe, Gewebe und Zellen zur autologen Transplantation*10,

− Entnahme von Organen, Geweben und Zellen,

− Transplantatprodukte,

− Klinische Versuche,

− Nabelschnurblutbanken,

− Stammzellen aus überzähligen Embryonen,

− Xenotransplantationen.

2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

2.1 Überkreuz-Lebendspende-Programm

Abgesehen von den allgemeinen Regeln zur Lebendspende (siehe insb. zur Vigilanz: Ziff. 2.2) bestehen auf internationaler Ebene keine Verpflichtungen oder Empfehlungen, welche sich spezifisch mit der Überkreuz-Lebendspende befassen. Die nationalen Regelungen sind denn auch äusserst unterschiedlich. Einige Länder verfügen bereits über grosse, funktionierende Überkreuz-Lebendspende-Programme (z.B. Vereinigtes Königreich, Niederlande, Spanien oder Vereinigte Staaten); andere Länder haben kleinere Programme oder bauen entsprechende Programme auf (z.B. Frankreich, Portugal, Deutschland oder Belgien). Anhand von vier Ländern wird die Bandbreite der Regelung der Überkreuz-Lebendspende in europäischen Ländern aufgezeigt:

− Deutschland: Bereits im Jahr 2005 hat Deutschland mit dem Aufbau von Überkreuz-Lebendspende-Programmen begonnen. Nach dem Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben11 sind anonyme und altruistische Spenden* jedoch nicht möglich – es wird immer eine besondere Verbundenheit zwischen Lebendspenderin oder Lebendspender und Empfängerin oder Empfänger verlangt. Zur Überkreuzspende bereite und geeignete Paare müssen sich also vor einer Überkreuz-Lebendspende kennenlernen und eine Beziehung zueinander aufbauen, welche über die Operation fortdauert. Ein Antrag im Deutschen Bundestag12, dies zu ändern und auch anonyme Überkreuz-Lebendspenden für längere Ketten zuzulassen, ist zuletzt Anfang 2019 gescheitert.

− Frankreich: Im Jahr 2013 startete das französische Programm zur Überkreuz-Lebendspende. Die Überkreuz-Lebendspende ist im Gesetz über die Gesundheit13 geregelt, zulässig ist eine

10 Die mit einem Sternchen versehenen Begriffe werden im Glossar erklärt.

11 § 8 Absatz 1 zweiter Satz des Transplantationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206). Das Gesetz ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de > Gesetze / Verordnungen.

12 Deutscher Bundestag, Antrag «Chancen von altruistischen Organlebendspenden nutzen – Spenden erleichtern», Drucksache 19/5673, vom 9.11.2018.

13 Artikel L1231-1 Absatz 3 Code de la santé publique. Das Gesetz ist abrufbar unter: www.legifrance.gouv.fr > Droit national en vigeur > Codes.