Vorlage
Vernehmlassung 2021/17: Teilrevision des Transplantationsgesetzes · 27 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
[QR Code]
[Signature]
Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...,
beschliesst:
I
Das Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 20041 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
Betrifft nur den italienischen Text.
Art. 2 Abs. 1, 1bis, 2 Einleitungssatz, Bst. b und e und 3
1 Dieses Gesetz gilt für den Umgang mit Organen, Geweben oder Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs, die zur Transplantation auf den Menschen bestimmt sind.
1bis Für den Umgang mit Organen, Geweben oder Zellen, aus denen Transplantatprodukte hergestellt werden und Transplantatprodukten gelten nur die in Artikel 2a aufgeführten Bestimmungen.
2 Das Gesetz gilt nicht für den Umgang mit:
b. Blut, ausgenommen:
1. Blut-Stammzellen,
2. andere Blutzellen im Rahmen einer Blut-Stammzellentransplantation,
3. andere Blutzellen, die für neuartige Zelltherapieformen verwendet werden;
e. Geweben oder Zellen, die innerhalb desselben chirurgischen Eingriffs entnommen und autolog transplantiert werden.
SR ..........