Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.365058 / 071.201-06/2015/00005

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1 Ausgangslage

Am 28. November 2018 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union ein Reformpaket von drei Verordnungen, das die sachliche und technische Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS) zum Ziel hat. Mit diesem Reformpaket werden die bisherigen Rechtsgrundlagen zum SIS während einer Übergangszeit stufenweise abgeändert und ergänzt, um schliesslich ab dem von der Europäischen Kommission festgelegten Zeitpunkt der Inbetriebnahme des neuen Systems vollständig ersetzt zu werden. Neu basiert das SIS auf drei Verordnungen, die den Betrieb und die Nutzung des Systems in jeweils unterschiedlichen Bereichen regeln:

 Verordnung (EU) 2018/18621 betreffend die Nutzung des Systems im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (nachstehend: Verordnung «SIS Polizei»);

 Verordnung (EU) 2018/18612 betreffend die Nutzung des Systems für die Zwecke der Grenzkontrollen (nachstehend: Verordnung «SIS Grenze»); und

 Verordnung (EU) 2018/18603 betreffend die Nutzung des Systems im Hinblick auf die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (nachstehend: Verordnung «SIS Rückkehr»).

Der Migrationsbereich ist in erster Linie von den beiden Verordnungen «SIS Grenze» betreffend die Grenzkontrollen und «SIS Rückkehr» betreffend die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger betroffen, der Polizeibereich von der Verordnung «SIS Polizei».

Zur Umsetzung dieser drei EU-Verordnungen, deren Inkraftsetzung für Ende 2021 vorgesehen ist, sowie zur Konkretisierung der Gesetzesänderungen im BGIAA sind Anpassungen in folgenden Verordnungen des Schweizer Rechts vorzunehmen:

– Verordnung über das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL-Verordnung, SR 361.0);

– Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung, SR 362.0);

– Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten (SR 361.3);

– Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201);

1 Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission, Fassung gemäss ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56.

2 Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006, Fassung gemäss ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 14.

3 Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Fassung gemäss ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 1.