Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/2: Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme der SIS-Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) und der Anpassung des BGIAA zur Erstellung einer umfassenden Statistik im Rückkehrbereich · 53 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.365058 / 071.201-06/2015/00005
Handflächen- und Handkantenabdrücke, Tatortspuren unbekannter Tatverdächtiger, die amDocuments adaptés après la 2ème consultation des offices
Tatort einer begangenen schweren Straftat gefunden wurden).
Neue Verordnung «SIS Grenze»
Die Verordnung (EU) 2018/1861 «SIS Grenze» regelt die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS im Bereich der Grenzkontrollen. Mit ihr wird die Ausschreibung im SIS von Einreiseverboten, die aus sicherheits- oder ausländerrechtlichen Gründen gegen Drittstaatsangehörige verfügt wurden, obligatorisch. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass die Mitgliedstaaten künftig die gemäss der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie)4 verfügten nationalen Verbote im SIS ausschreiben müssen, soweit es sich um einen relevanten, angemessenen und bedeutenden Fall handelt. Bisher war dies als Möglichkeit vorgesehen, und nicht als Pflicht.
Neue Verordnung «SIS Rückkehr»
Die Verordnung (EU) 2018/1860 «SIS Rückkehr» regelt die Nutzung des SIS für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger. Dafür wird eine neue Ausschreibungskategorie eingeführt. Neu soll eine Ausschreibung im SIS erfolgen, wenn gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen ein Rückkehrentscheid im Sinne der Rückführungsrichtlinie gefällt wurde, soweit dieser für den gesamten Schengen-Raum gilt. Diesbezüglich sind neue Konsultationsverfahren vorgesehen zwischen Schengen-Staaten, die eine Ausschreibung vorgenommen haben oder vornehmen werden, und jenen, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt ausgestellt haben.
1.3 Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission
Ebenfalls im Rahmen vorliegender Verordnungsanpassungen werden folgende Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission umgesetzt:
• «Durchführungsbeschluss zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur
Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Mindestqualitätsstandards für Daten und die technischen Spezifikationen für die Eingabe von Lichtbildern und daktyloskopischen Daten in das SIS im Bereich der Grenzkontrollen und der Rückführung» (nachstehend: «Durchführungsbeschluss Mindestqualitätsstandards Biometrie SIS Grenze / Rückkehr»);
• «Durchführungsbeschluss zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Ver-
ordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Mindestqualitätsstandards für Daten und die technischen Spezifikationen für die Eingabe von Lichtbildern, DNA-Profilen und daktyloskopischen Daten in das SIS im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1345 der Kommission» (nachstehend: «Durchführungsbeschluss Mindestqualitätsstandards Biometrie SIS Polizei»);
• «Durchführungsbeschluss zur Festlegung der erforderlichen technischen Vorschriften
für die Eingabe, Aktualisierung, Löschung und Abfrage von Daten im SIS und anderer Durchführungsmassnahmen im Bereich der Grenzkontrollen und der Rückführung»
4 Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger.