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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

3.6.2.2 Referenzierung der GU, auf die Bezug genommen wird — B1-B4 alle Auszüge

(= GU, das die Einsatzstrafe enthält) (ohne Aktenzeichen) mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen

oder Angabe, dass dieses Urteil nicht eintragungspflichtig ist

3.6.2.3 Referenzierung der bedingten Entlassungen, auf die Bezug genommen wird — B1-B4 alle Auszüge

(= nachträgliche Entscheide, aus denen sich die zu vollziehende Reststrafe ableiten lässt) (ohne Aktenzeichen) mit Angabe von Entscheiddatum, entscheidender Behörde und Aktenzeichen

3.7. Anrechenbare Haft — B1-B4 nicht auszugsrelevant

(= im Dispositiv angegebene bereits verbüsste Haftdauer, welche auf Vollzug der Sanktion anzurechnen ist)

mit Angabe der Dauer (Jahre, Monate, Wochen, Tage, Stunden)

4. Elektronische Kopien

4.1 Bei CH-Grundurteilen:

4.1.1 Elektronische Kopien von CH-Grundurteil gegen Erwachsene — B1 —

(kann für B1-Behörden auf Wunsch separat gedruckt werden)

4.1.2 System-ID, Dateiname und Erfassungsdatum X B1 nicht auszugsrelevant

4.2 Bei Auslandurteilen:

4.2.1 Elektronische Kopien des ausländischen Meldeformulars — B1-B4 alle Auszüge

(als Anhang)

4.2.2 System-ID, Dateiname und Erfassungsdatum X B1-B4 nicht auszugsrelevant

5. Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens des Grundurteils im Auszug

mit Datum oder mit Angabe, dass Berechnung zurzeit nicht möglich ist

oder mit Angabe, dass Eintrag nicht mehr erscheint, sobald Person als verstorben gilt

5.1 Voraussichtliches Entfernungsdatum B1 X — B1

5.2 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im B2 X — B2

5.3 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im B3 X — B3

5.4 Voraussichtliches Datum des Nichterscheinens im B4 X — B4