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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

3.4.5.3 Ausreisegrund — B1 alle Auszüge

mit Angabe, ob Ausschaffung, Auslieferung, Überstellung zum Zwecke des Sanktionenvollzugs im

Ausland, freiwillige Ausreise

3.4.5.4 Voraussichtliches Enddatum der Landesverweisung X — alle Auszüge

mit Datum, an dem die Landesverweisung nicht mehr gültig ist

oder Angabe, dass Enddatum nicht berechnet werden kann

3.4.5.5 Angabe, ob Gesuch betreffend Berechnung der Entfernungsfrist nach Art. 30 Abs. 2 Bst. n zweiter — — nicht auszugsrelevant Satzteil StReG bewilligt worden ist (nur für registerführen-

de Stelle einsehbar)

3.5 Strafzumessungsgründe

(nur Angaben, die nicht bereits als Kombinationsmöglichkeit in VOSTRA erfasst worden sind)

3.5.1 Kurzreferenzierung — B1-B4 nicht auszugsrelevant

(= in VOSTRA verwendete Abkürzung des Strafzumessungsgrundes)

3.5.2 Rechtliche Referenzierung — B1-B4 alle Auszüge

(= Angabe der genauen Fundstelle im Erlass)

3.5.3 Bezeichnung des Strafzumessungsgrundes — B1-B4 alle Auszüge

3.5.4 Gültigkeitsdauer der rechtlichen Referenzierung — B1-B4 nicht auszugsrelevant

(zur Sichtbarmachung der Fassung des Artikels und Erlasses, auf die Bezug genommen wird)

mit Anfangs- und Enddatum (sofern vorhanden)

3.6 Zusätzliche Angaben zu Strafen, denen eine Sonderfunktion zugewiesen ist

3.6.1 Bei Zusatz- bzw. Teilzusatzstrafen:

3.6.1.1 Angabe, ob Zusatz- bzw. Teilzusatzstrafe — B1-B4 alle Auszüge

3.6.1.2 Referenzierung der GU, auf die Bezug genommen wird: — B1-B4 alle Auszüge

(= GU, welches die Einsatzstrafe enthält) (ohne Aktenzeichen) mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde und Aktenzeichen

oder Angabe, dass dieses Urteil nicht eintragungspflichtig ist

3.6.2 Bei Gesamtstrafen:

3.6.2.1 Angabe, ob Gesamtstrafe — B1-B4 alle Auszüge