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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
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Strafregisterverordnung
22.2 Falls Anpassung ausgesprochen:
22.2.1 Bezeichnung der Sanktion des Grundurteils, die angepasst werden soll — B1-B4 alle Auszüge
22.2.2 Inhalt der Anpassung — B1-B4 alle Auszüge mit Bezeichnung der angepassten Sanktion
mit Angabe ihrer in Anhang 2 Ziff. 3.3–3.4 gelisteten Sanktionsmerkmale
23. Beim NEN «Förmliche Mahnung»:
(altrechtlicher NEN; bezieht sich auf Nichtbewährung während bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmen-
vollzugs; es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden)
24. Beim NEN «Inhaltliche Einschränkung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps)
24.1 Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich eingeschränkt werden soll — B1-B4 alle Auszüge
24.2 Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Urteilsdispositiv — B1-B4 alle Auszüge (bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rück- (nicht anonymisiert) (anonymisiert) schlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behör-
denauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird)
24.3 Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation — B1-B4 alle Auszüge (in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN)
25. Beim NEN «Inhaltliche Erweiterung des Verbots»:
(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps)
25.1 Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich erweitert werden soll — B1-B4 alle Auszüge
25.2 Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Urteilsdispositiv — B1-B4 alle Auszüge (bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rück- (nicht anonymisiert) (anonymisiert) schlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behör-
denauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird)
25.3 Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation — B1-B4 alle Auszüge (in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN)
26. Beim NEN «Nachträglich bedingter Vollzug der Reststrafe»:
26.1 Dauer der Reststrafe — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage