Vorlage

Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 64Fedlex · Vorlage

Strafregisterverordnung

22.2 Falls Anpassung ausgesprochen:

22.2.1 Bezeichnung der Sanktion des Grundurteils, die angepasst werden soll — B1-B4 alle Auszüge

22.2.2 Inhalt der Anpassung — B1-B4 alle Auszüge mit Bezeichnung der angepassten Sanktion

mit Angabe ihrer in Anhang 2 Ziff. 3.3–3.4 gelisteten Sanktionsmerkmale

23. Beim NEN «Förmliche Mahnung»:

(altrechtlicher NEN; bezieht sich auf Nichtbewährung während bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmen-

vollzugs; es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden)

24. Beim NEN «Inhaltliche Einschränkung des Verbots»:

(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps)

24.1 Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich eingeschränkt werden soll — B1-B4 alle Auszüge

24.2 Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Urteilsdispositiv — B1-B4 alle Auszüge (bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rück- (nicht anonymisiert) (anonymisiert) schlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behör-

denauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird)

24.3 Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation — B1-B4 alle Auszüge (in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN)

25. Beim NEN «Inhaltliche Erweiterung des Verbots»:

(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot, unter Beibehaltung des Verbotstyps)

25.1 Bezeichnung des Verbots, welches inhaltlich erweitert werden soll — B1-B4 alle Auszüge

25.2 Neue inhaltliche Spezifikation gemäss Urteilsdispositiv — B1-B4 alle Auszüge (bei Kontakt- und Rayonverboten werden Angaben über vom Verbot geschützte Personen oder Orte, die Rück- (nicht anonymisiert) (anonymisiert) schlüsse auf geschützte Personen zulassen, anonymisiert, wobei der Anonymisierungsschlüssel auf den Behör-

denauszügen in der Online-Ansicht offen gelegt wird)

25.3 Datum der Wirksamkeit der neuen Spezifikation — B1-B4 alle Auszüge (in der Regel das Rechtskraftdatum des NEN)

26. Beim NEN «Nachträglich bedingter Vollzug der Reststrafe»:

26.1 Dauer der Reststrafe — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage