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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

12.4.2 Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe ob, Absehen vom Vollzug der Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, bedingter Vollzug der Rest-

strafe

12.4.3 Falls bedingter Vollzug der Reststrafe angeordnet:

mit folgenden Angaben zur Probezeit:

12.4.3.1 Dauer der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage

12.4.3.2 Eröffnungsdatum des NEN — B1-B4 alle Auszüge (Beginn der Probezeit)

12.4.3.3 Ende der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge 12.4.3.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung

13. Beim NEN «Aufhebung der Weisung»:

13.1 Vermerk, falls NEN nicht wegen einer Nichtbewährung ausgesprochen wurde — B1-B4 alle Auszüge

14. Beim NEN «Aufhebung des Aufschubs des Vollzugs der Landesverweisung»:

(es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden)

15. Beim NEN «Aufhebung des Verbots»:

(bezieht sich auf ein Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot)

15.1 Bezeichnung des Verbots, welches aufgehoben werden soll — B1-B4 alle Auszüge 15.2 Aufhebungsdatum — B1-B4 alle Auszüge (bezeichnet Datum, ab dem Verbot nicht mehr wirksam ist)

16. Beim NEN: «Aufschubs des Vollzugs der Landesverweisung»:

(es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden)

17. Beim NEN «Aufschub des Vollzugs der Strafe zugunsten der laufenden Massnahme»:

(es sind keine zusätzlichen Felder vorhanden)

18. Beim unechten NEN «Ausserordentliche Bestimmung eines angemessenen und ausschliesslich fristenrelevanten Vollzugsende-Datums»:

(unechter NEN nach Art. 44 zur Übersteuerung der Fristenberechnung, für den Fall, dass die dazu benötigten Daten

nicht verfügbar sind)