Vorlage
Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 65Fedlex · Vorlage
Strafregisterverordnung
26.2 Angaben zur Probezeit:
26.2.1 Dauer der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage
26.2.2 Eröffnungsdatum des NEN — B1-B4 alle Auszüge (Beginn der Probezeit)
26.2.3 Ende der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge 26.2.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung
27. Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Massnahme»:
(nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet; siehe Ziff. 9)
27.1 Bezeichnung der neu angeordneten Massnahme — B1-B4 alle Auszüge 27.2 Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Reststrafe zu Gunsten dieser Massnahme, Absehen vom Vollzug der (ausser wenn: «keine Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, keine Angaben vorhanden Angaben vorhanden») 27.3 Zusätzliche Anordnungen — B1-B4 alle Auszüge Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung
28. Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Strafe nach Art. 100ter Ziff. 4 StGB in der Fassung vom 18. März
197134»:
(altrechtlicher NEN)
28.1 Dauer der altrechtlichen, unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen
29. Beim NEN «Nicht widerrufen»:
(bezieht sich auf Verzicht auf Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs trotz Nicht-
bewährung)
29.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird — B1-B4 alle Auszüge
30. Beim NEN «Teilweise widerrufen»:
(bezieht sich auf teilweisen Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs infolge Nicht-
bewährung)
30.1 Bezeichnung der Sanktion, welche teilweise widerrufen wird — B1-B4 alle Auszüge