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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

26.2 Angaben zur Probezeit:

26.2.1 Dauer der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage

26.2.2 Eröffnungsdatum des NEN — B1-B4 alle Auszüge (Beginn der Probezeit)

26.2.3 Ende der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge 26.2.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung

27. Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Massnahme»:

(nicht für Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote geeignet; siehe Ziff. 9)

27.1 Bezeichnung der neu angeordneten Massnahme — B1-B4 alle Auszüge 27.2 Auswirkungen auf Vollzug der Reststrafe — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe, ob Aufschub des Vollzugs der Reststrafe zu Gunsten dieser Massnahme, Absehen vom Vollzug der (ausser wenn: «keine Reststrafe, Vollzug der Reststrafe, keine Angaben vorhanden Angaben vorhanden») 27.3 Zusätzliche Anordnungen — B1-B4 alle Auszüge Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung

28. Beim NEN «Nachträgliche Anordnung einer Strafe nach Art. 100ter Ziff. 4 StGB in der Fassung vom 18. März

197134»:

(altrechtlicher NEN)

28.1 Dauer der altrechtlichen, unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe — B1-B4 alle Auszüge mit Angabe von Jahren, Monaten, Wochen, Tagen

29. Beim NEN «Nicht widerrufen»:

(bezieht sich auf Verzicht auf Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs trotz Nicht-

bewährung)

29.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die Bezug genommen wird — B1-B4 alle Auszüge

30. Beim NEN «Teilweise widerrufen»:

(bezieht sich auf teilweisen Widerruf des bedingten bzw. teilbedingten Straf- oder Massnahmenvollzugs infolge Nicht-

bewährung)

30.1 Bezeichnung der Sanktion, welche teilweise widerrufen wird — B1-B4 alle Auszüge

34 AS 1971 777 807