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Vernehmlassung 2021/34: Neue Verordnung über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregisterverordnung; StReV) · 101 Seiten

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Strafregisterverordnung

18.1 Bezeichnung der Sanktion, auf die sich das Vollzugsende bezieht — B1-B4 alle Auszüge

18.2 Vollzugsende-Datum — B1-B4 alle Auszüge

(von stationären Massnahmen, ambulanten Behandlungen, widerrufenen Freiheitsstrafen bei einem Tätigkeitsver-

bot oder Kontakt- und Rayonverbot)

19. Beim NEN «Bedingte Entlassung»:

(aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug)

19.1 Angabe der Grundurteile, auf die sich die bedingte Entlassung bezieht — B1-B4 alle Auszüge

mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde, Aktenzeichen (ohne Aktenzeichen) 19.2 Bezeichnung der Sanktion, auf die sich die bedingte Entlassung bezieht — B1-B4 alle Auszüge

19.3 Entlassungsdatum — B1-B4 alle Auszüge

19.4 Angaben zur Probezeit:

19.4.1 Dauer der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge

mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage

19.4.2 Eröffnungsdatum des NEN — B1-B4 alle Auszüge

(Beginn der Probezeit)

19.4.3 Ende der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge

19.4.4 Zusätzliche Anordnungen während der Probezeit — B1-B4 alle Auszüge

mit Angabe, ob Bewährungshilfe, Begleitperson, Weisung oder ambulante Behandlung

19.5 Angabe, ob Reststrafe, keine Reststrafe, keine Angaben vorhanden — B1-B4 alle Auszüge

(ausser wenn: «keine Angaben vorhanden») 19.6 Falls Reststrafe ausgewiesen: Dauer der Reststrafe — B1-B4 alle Auszüge

mit Angabe der Jahre, Monate, Wochen, Tage

20. Beim NEN «Begnadigung»:

(bezieht sich auf Strafen, für die eine mildere Strafe im Vollzug vorgesehen ist)

20.1 Angabe der Grundurteile, auf die sich die Begnadigung bezieht — B1-B4 alle Auszüge

mit Angabe von Urteilsdatum, urteilender Behörde, Aktenzeichen (ohne Aktenzeichen) 20.2 Bezeichnung der Strafe, für welche die Begnadigung ausgesprochen wurde — B1-B4 alle Auszüge