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Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten
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Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 32 _____________________________________________________________________________________
einem gewandelten Konfliktbild bleibt die Abwehr eines bewaffneten Angriffs eine Kernaufgabe, zumal hybride Konfliktführung in einen militärischen Angriff ausmünden kann. Die Armee muss deshalb in der Lage sein, gleichzeitig subsidiäre Schutz- und Sicherungsaufgaben zu übernehmen, Hilfe bei Katastrophen oder Notlagen zu leisten sowie Land, Bevölkerung und Infrastrukturen zu verteidigen, und rasch zwischen diesen Aufgaben zu wechseln. Das umfasst beispielsweise den Schutz von Räumen, Einrichtungen, Verkehrsachsen und des Luftraums sowie die Abwehr von Übergriffen auf die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen. Die Armee muss sich deshalb auf solche Einsätze ausrichten und dabei die Mittel koordiniert und bei subsidiären Einsätzen gemäss den Bedürfnissen der zivilen Partner einsetzen.
Mit der Weiterentwicklung der Armee wurden bereits Schritte in diese Richtung gemacht. Mit der abgestuften Bereitschaft und der Wiedereinführung der Mobilmachung wurde die Einsatzbereitschaft der Truppen erhöht. Ausgehend von den benötigten militärischen Fähigkeiten, wird die Ausrüstung in Schlüsselbereichen laufend erneuert und ergänzt. Um weiterhin den Luftraum über den täglichen Luftpolizeidienst hinaus über längere Zeit intensiv überwachen, zum Beispiel bei anhaltenden internationalen Spannungen, und im Fall eines Angriffs verteidigen zu können, werden neue Kampfflugzeuge und ein System zur bodengestützten Luftverteidigung beschafft. Einen Schwerpunkt bildet die Weiterentwicklung und Verstärkung der militärischen Fähigkeiten und Mittel im Cyberbereich.
Die Armee wird ständig weiterentwickelt, um sie den wandelnden Bedrohungen anzupassen. Für mehr Flexibilität und um rascher auf Änderungen der Bedrohungslage reagieren zu können, erfolgt die Weiterentwicklung künftig kontinuierlich und in kleineren Schritten statt in grossen und zeitintensiven Reformen.
Zur verstärkten Ausrichtung auf hybride Konfliktführung dienen insbesondere folgende Massnahmen:
Die Bodentruppen werden stärker auf das hybride Umfeld ausgerichtet, wobei die hohe Bevölkerungsdichte und Überbauung berücksichtigt werden; als Folge werden sie in der Ausrüstung mobiler und besser geschützt und die Einsatzverbände flexibler und modular zusammengestellt.
Die Fähigkeiten der Armee im Cyberbereich werden als wesentlicher Teil der verstärkten Ausrichtung auf das hybride Umfeld weiterentwickelt und verstärkt; die Mittel der Armee können auch zur subsidiären Unterstützung eingesetzt werden.
Bewaffneter Angriff und Verteidigung bei gewandelter Art der Konfliktführung
Ein bewaffneter Angriff auf die Schweiz muss in Anbetracht des veränderten Konfliktbildes nicht mehr zwingend ein Vorstoss militärisch organisierter Streitkräfte sein. Ein Gegner könnte seine strategischen Ziele auch ohne den offenen Einsatz militärischer Mittel verfolgen: durch die Beeinträchtigung kritischer Infrastrukturen, der staatlichen Führung, der Wirtschaft oder des gesellschaftlichen Lebens. Dafür könnte er beispielsweise Cyberangriffe, intensive Beeinflussungsaktivitäten, wirtschaftliche Massnahmen, Sabotage, Sonderoperationskräfte oder andere Akteure bis hin zu Fernwaffen einsetzen. Das Ziel wäre, das Funktionieren des Landes und der Institutionen zu beinträchtigen bis hin zur Unterminierung der staatlichen Souveränität und des gesellschaftlichen Zusammen-