Vorlage
Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 35Fedlex · Vorlage
Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 34 _____________________________________________________________________________________
4.2.5 Verstärkung des Schutzes vor Cyberbedrohungen
Cyber-Bedrohungen werden sich mit dem Fortschritt der Digitalisierung und künstlichen Intelligenz rasant weiterentwickeln. Wegen der anhaltenden Bedrohung und der technologischen Entwicklungen muss den Abhängigkeiten und Verletzlichkeiten im Cyberbereich und der Sicherheit von Lieferketten besondere Beachtung geschenkt werden.
Der Bund hat in der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS)4 festgelegt, welche strategischen Ziele verfolgt werden und über welche Massnahmen er den Cyberbedrohungen entgegengewirkt wird. Mit der Verabschiedung der Strategie wurden auch die Zuständigkeiten innerhalb des Bundes geklärt und neue Strukturen geschaffen. Diese teilen sich auf in Cybersicherheit (beim EFD), Cyberdefence (beim VBS) und Cyberstrafverfolgung (bei EJPD und Kantonen). Zur Verbesserung der interdepartementalen Zusammenarbeit und Stärkung der Führung wurde ein Cyberausschuss des Bundesrates geschaffen, bestehend aus den Vorstehenden von EFD, VBS und EJPD, sowie eine diesem zudienende Kerngruppe Cyber. Die Kantone sind in diesen Gremien vertreten. Es wurde ein Delegierter des Bundes für Cybersicherheit eingesetzt und mit dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ein diesem unterstelltes Kompetenzzentrum geschaffen.
Die Zusammenarbeit mit Kantonen, Wirtschaft und Wissenschaft wurde ausgebaut und institutionalisiert, unter anderem durch einen regelmässigen Austausch mit dem Delegierten für Cybersicherheit und dem NCSC. Mit dem Cyberdefence-Campus wurde gemeinsam mit der Wissenschaft eine Plattform zur Früherkennung von Cybertrends, Entwicklung von Technologien zur Abwehr von Cyberbedrohungen und Ausbildung von Cyber- Fachkräften geschaffen. Zur Bekämpfung der digitalen Kriminalität wurden gemeinsame Gremien zur Zusammenarbeit von Bund und Kantonen geschaffen5, gemeinsame Ausbildungen vorgesehen, Expertenwissen gebündelt und der Informations- und Erfahrungsaustausch intensiviert.
In seiner aktuellen aussenpolitischen Strategie bezeichnet der Bundesrat die Digitalisierung als Schwerpunkt. Die Schweiz setzt sich international für einen freien, sicheren und offenen Cyberraum ein, der für friedliche Zwecke genutzt wird und auf klaren Regeln und gegenseitigem Vertrauen basiert. Die Schweiz hat ein Interesse an der Klärung der konkreten Anwendung völkerrechtlicher Normen bei Cyberangriffen, insbesondere in Bezug auf die Grundprinzipien der UNO-Charta, die Regeln der Staatenverantwortlichkeit, das humanitäre Völkerrecht, die Menschenrechte und das Neutralitätsrecht. Solche können sich stellen, weil Cyberangriffe von Konfliktparteien wegen der weltweiten digitalen Vernetzung auch Infrastrukturen eines neutralen Staates betreffen können. Die Schweiz will verhindern, dass ihre digitalen Infrastrukturen für Cyberangriffe auf andere Staaten genutzt werden.
Zur weiteren Verstärkung des Schutzes vor Cyberbedrohungen dienen insbesondere folgende Massnahmen:
Einführung einer Meldepflicht von Cyberangriffen für kritische Infrastrukturen, um die Früherkennung und systematische Erfassung solcher Angriffe zu verbessern, und
4 Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken (NCS) 2018–2022.
5 Cyberboard: Gremium für alle in der Bekämpfung der digitalen Kriminalität aktiven kantonalen und nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Vertreter der Prävention; Netzwerk Ermittlungsunterstützung digitale Kriminalität: von Kantonspolizeien und fedpol gemeinsam betriebene Plattform.