Vorlage
Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 29Fedlex · Vorlage
Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 28 _____________________________________________________________________________________
bild und die verschiedenen Formen der hybriden Konfliktführung ausgerichtet und verstärkt dazu auch ihre Fähigkeiten im Cyberbereich. Die Armee unterstützt die zivilen Behörden bei der Bewältigung von Krisenlagen aller Art und beteiligt sich an der internationalen Friedensförderung sowie an der Katastrophenhilfe im Ausland.
Der Bevölkerungsschutz ist zuständig für den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und Notlagen. Die Führungsorgane und Partnerorganisationen (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betriebe und Zivilschutz) sowie Dritte arbeiten in der Vorsorge und Ereignisbewältigung zusammen. Die Führung und die Mittel liegen grösstenteils in der Verantwortung der Kantone. Der Bund hat eine Koordinationsfunktion und ist für Grundlagenarbeiten zuständig, z.B. für die nationale Risikoanalyse. Er übernimmt die Führung und Koordination bei Katastrophen und Notlagen, für deren Bewältigung er zuständig ist, z.B. bei erhöhter Radioaktivität. Das Koordinationsorgan des Bundes für den Bevölkerungsschutz ist der Bundesstab Bevölkerungsschutz. Dieser stellt die Kommunikation zwischen Bund, Kantonen, Betreibern kritischer Infrastrukturen und Behörden im Ausland sicher. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist zuständig für die Systeme zur Warnung, Alarmierung und Information der Behörden und Bevölkerung bei drohenden Gefahren und im Ereignisfall. Es betreibt die Nationale Alarmzentrale, das Labor Spiez, sorgt für die Koordination im Zivilschutz und im Kulturgüterschutz, stellt die Ausbildung der kantonalen Führungsorgane, der Zivilschutzkader sowie Spezialistinnen und Spezialisten sicher und ist in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Konzeption und Steuerung der Schutzanlagen verantwortlich.
Der Nachrichtendienst des Bundes ist zuständig für die Früherkennung und Verhinderung von Bedrohungen der inneren und äusseren Sicherheit durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, verbotenen Nachrichtendienst, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen. Er beschafft und beurteilt zudem sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen über das Ausland. Der Nachrichtendienst des Bundes unterstützt mit seinen Produkten die sicherheitspolitische Führung und leitet relevante Informationen und Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden weiter. Er unterstützt zudem die Kantone bei der Wahrung der inneren Sicherheit, führt den nationalen Nachrichtenverbund von Sicherheitsbehörden aus Bund und Kantonen und stellt die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten sicher.
Die Polizei ist das Hauptinstrument zur Bekämpfung von Kriminalität, zur Gefahrenabwehr und zur Durchsetzung von Massnahmen mittels unmittelbarem Zwang. Die Polizeihoheit liegt primär bei den Kantonen. Die kantonalen Polizeikorps sorgen zusammen mit den kommunalen Polizeien für die öffentliche Sicherheit auf ihrem Territorium und sind für die Wahrnehmung sicherheits- und kriminalpolizeilicher Aufgaben zuständig. In die Kompetenz des Bundes fällt die Bekämpfung der Schwerstkriminalität, insbesondere von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und organisierter sowie übriger transnationaler Kriminalität. Das Bundesamt für Polizei führt im Auftrag der Bundesanwaltschaft Strafverfolgungen durch und koordiniert die nationale und internationale Polizeizusammenarbeit. Weiter schützt es Personen und Gebäude in der Verantwortung des Bundes und entwickelt und betreibt nationale Informationssysteme und Kompetenzzentren.
Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wirkt im Rahmen ihrer Aufgaben an der Grenze an der Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus und grenzüberschreitender Kriminalität mit. Sie trägt an den Binnen- und Aussengrenzen des Schengen-Raums zur Bekämpfung der illegalen Migration bei, zum Beispiel durch Aufdeckung von