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Vernehmlassung 2021/36: Sicherheitspolitischer Bericht 2021 · 43 Seiten

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Sicherheitspolitischer Bericht (Entwurf) Seite 31 _____________________________________________________________________________________

ab und setzt sich für universelle Regeln ein. Um eine Benachteiligung der schweizerischen Industrie zu verhindern, basiert die Schweiz ihre Exportkontroll- und Sanktionspolitik auf international harmonisierten Grundsätzen und Vorgaben.

In der internationalen Polizeizusammenarbeit nutzt die Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied die Instrumente dieser Kooperation und trägt zu deren Weiterentwicklung bei: vereinfachter polizeilicher Informationsaustausch, grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und Schengener-Informationssystem. Weiter verstärkt sie die Polizeizusammenarbeit mit dem Kooperationsabkommen mit Europol. In der globalen polizeilichen Zusammenarbeit beteiligt sich die Schweiz an Aktivitäten von Interpol.

Zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, Sicherheit und Stabilität dienen insbesondere folgende Massnahmen:

Kandidatur als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrats, um sich gemäss unseren Interessen und Werten für internationale Sicherheit und Stabilität, eine Stärkung der regelbasierten Ordnung und multilaterale Lösungen einzusetzen.

 Ausarbeitung und Verabschiedung von aussenpolitischen regionalen und thematischen Folgestrategien zur aktuellen Aussenpolitischen Strategie.

 Nutzung von Chancen, die sich durch die Weiterentwicklung der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU ergeben, für mehr Zusammenarbeit, einschliesslich militärischer Kooperation im Rahmen der strukturierten permanenten Zusammenarbeit.

 Einsatz für die Erhaltung der Relevanz der Partnerschaft für den Frieden, für den sicherheitspolitischen Informations- und Meinungsaustausch und gegenseitig nützliche praktische Zusammenarbeit in diesem Rahmen.

 Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderung mit Ausrichtung auf besonders gefragte und hochwertige Beiträge wie Lufttransport und Luftaufklärung, Spezialfunktionen in Ausbildung, Logistik oder Kampfmittelbeseitigung.

 Einsatz für die Weiterentwicklung der Rüstungskontrolle und Abrüstung im Lichte neuer technologischer Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Waffensysteme (z.B. Big Data, künstliche Intelligenz, Autonomie und neue Netzwerktechnologien) und Erarbeitung einer neuen Strategie für Rüstungskontrolle und Abrüstung.

4.2.3 Verstärkte Ausrichtung auf hybride Konfliktführung

Hybride Konfliktführung umfasst eine breite Palette von Instrumenten, vom Einsatz von Cybermitteln, Beeinflussungsaktivitäten oder Spionage bis hin zum Angriff mit herkömmlichen Mitteln. Sie muss in ihrer ganzen Breite erfasst werden, um Bedrohungen zu identifizieren und abzuwehren, Gegenmassnahmen zu entwickeln und die Widerstandsfähigkeit von Staat und Bevölkerung gegenüber ihnen zu stärken.

Im Hinblick auf hybride Konfliktführung muss die Armee3 ein breites Fähigkeitsspektrum abdecken und bereits in der Grauzone zwischen Frieden und offenem bewaffneten Konflikt die zivilen Behörden unterstützen können. Sie muss bei Lageveränderungen rasch reagieren und gleichzeitig verschiedene Aufgaben übernehmen können. Auch bei

3 Dieses Subkapitel beschreibt die Umsetzung von Ziel 3 in der Armee. Die Umsetzung durch weitere Politikbereiche und Instrumente der Sicherheitspolitik ist in den Subkapiteln 4.2.4 und 4.2.5 enthalten.