Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten
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Paarbeziehung regelt. Mit einer Revision des StGB und MStG von 200449 wurden die Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt in der Paarbeziehung zu Offizialdelikten erklärt. Gleichzeitig wurde mit Artikel 55a (und Art. 46b MStG) aber eine neue prozessrechtliche Bestimmung eingeführt, die es ermöglichen sollte, bei einem bestimmten Kreis eher leichterer Gewaltdelikte in der Paarbeziehung das Verfahren auf Antrag des Opfers zu sistieren und anschliessend definitiv einzustellen. Damit soll den Interessen jener Opfer Rechnung getragen werden, die keine Verfolgung und Bestrafung ihres Partners wünschen. Die Bestimmung wurde jüngst revidiert.50 Im Katalog sind keine Straftaten gegen die sexuelle Integrität erfasst51 und eine Ergänzung mit Artikel 187a würde dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung widersprechen, eine Relativierung des Offizialprinzips nur bei wenigen, eher leichteren Delikten zuzulassen.
Konkurrenzen
Bei der sexuellen Nötigung (Art. 189) und der Vergewaltigung (Art. 190) handelt es sich um Gewaltdelikte.52 Sie konsumieren nach einem Grossteil der Lehre leichte Körperverletzungen und Tätlichkeiten nach Artikel 123, 125 Absatz 1 und 126.53 Trechsel / Bertossa54 und Hurtado Pozo55 nehmen zu Artikel 123 Konkurrenz an.
Artikel 187a hingegen ist nicht als Gewaltdelikt anzusehen, ausserdem weist diese Bestimmung eine niedrigere Höchststrafe als Artikel 189 und 190 auf. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Körperverletzungsdelikte als Deliktsfolgen – ausser allenfalls eine Tätlichkeit – nicht von Artikel 187a konsumiert werden.
Zu Artikel 187 (sexuelle Handlungen mit Kindern) dürfte Idealkonkurrenz bestehen, da verschiedene Rechtsgüter geschützt werden.
Artikel 188 bis 193 gehen Artikel 187a vor.
Von Artikel 187a nicht erfasst werden wenig intensive sexuelle Übergriffe: Diese fallen als tätliche sexuelle Belästigungen weiterhin unter Artikel 198 und werden mit Busse bestraft. Zu denken ist beispielsweise an das Betasten von den Geschlechtsteilen nahegelegenen Körperteilen (Oberschenkel, Unterbauch) über den Kleidern56 oder ein Streicheln des nackten Rückens des minderjährigen Opfers mit der Hand unter dem T-Shirt57.
49 AS 2004 1403; BBl 2003 1909; BBl 2003 1937.
50 AS 2019 2273; in Kraft seit 1. Juli 2020.
51 Die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung wurden seinerzeit bewusst nicht in den Katalog aufgenommen, da in solchen Fällen angesichts der Schwere des Deliktes das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung mehr Gewicht hat als das Interesse des Opfers an einer Einstellung des Verfahrens (BBl 2003 1909, hier 1923). Der gegenteilige Antrag einer Minderheit wurde im Nationalrat abgelehnt (AB 2003 N 795).
52 BGE 133 IV 49 E. 4.
53 Maier Philipp, 2019, Art. 189 N 80 m.w.H.
54 Trechsel Stefan/Bertossa Carlo, 2018, Art. 189 N 17.
55 Hurtado Pozo José, 2009, § 100 N 2951.
56 Urteil des Bundesgerichts 6P_123/2003 vom 21. Nov. 2003: Griff an den Oberschenkel des Opfers verbunden mit anzüglichen Bemerkungen über dessen Festigkeit.
57 BGE 137 IV 263