Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten
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schlechtsorgane, das heisst auch ohne völlige Nacktheit im Genitalbereich, erfüllt werden.84 Im fraglichen Urteil trug der Beschwerdeführer hautenge, beinahe durchsichtige Leggins; sein Glied hatte er medikamentös zur andauernden Erektion gebracht. Ob auch ein solcher Fall als «leicht» gelten kann, wird die Rechtsprechung zeigen.
Beim «leichten Fall» handelt es sich, da er als «ist»-Bestimmung formuliert ist, um eine Übertretung (Art. 103).85
Je nachdem, ob das Delikt eine Übertretung oder ein Vergehen darstellt, bedeutet dies u. a.:
Eintrag ins Strafregister:
Urteile wegen Vergehen sind im Strafregister aufzunehmen, sofern eine Strafe oder Massnahme ausgesprochen worden ist (Art. 366 Abs. 2 Bst. a).
Urteile wegen Übertretungen werden eingetragen, wenn:
eine Busse von mehr als 5000 Franken verhängt wird,
ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontakt- und Rayonverbot verhängt wird, oder
die Übertretung Teil eines Urteils bildet, das einzutragen ist (Art. 366 Abs. 2 Bst. b i.V.m. Art. 3 Abs. 1 Bst. c und d VOSTRA-Verordnung vom 29. September 200686).
Falls keine dieser Voraussetzungen erfüllt ist – bei Exhibitionismus ist nicht zwingend ein Tätigkeitsverbot auszusprechen (Art. 67 Abs. 4bis) –, wird ein Urteil (allein) wegen Exhibitionismus, sofern ein «leichter Fall» angenommen bzw. eine Busse bis zu 5000 Franken ausgesprochen wird, nicht mehr ins Strafregister eingetragen.
Die Verjährungsfrist beträgt bei einem mit Geldstrafe bedrohten Vergehen sieben Jahre (Art. 97 Abs. 1 Bst. d), bei einer Übertretung drei Jahre (Art. 109).
Die Verurteilung wegen eines Vergehens, das nicht im Deliktskatalog von Artikel 66a (obligatorische Landesverweisung) erfasst wird, kann zu einer nicht obligatorischen Landesverweisung führen (Art. 66abis). Die Verurteilung wegen einer Übertretung führt zu keiner Landesverweisung (Art. 105 Abs. 1).
Auch der «leichte Fall» wird – wie der Grundtatbestand in Absatz 1 – nur auf Antrag verfolgt. Das ergibt sich aus der niedrigeren Strafandrohung und muss nicht ausdrücklich festgehalten werden.
Der neue Absatz 3 entspricht inhaltlich dem bisherigen Absatz 2; er wird an die Strafprozessordnung87 (StPO) angepasst. Auch wenn in der geltenden Regelung von
84 Urteil des Bundesgerichts 6B_1037/2016 vom 19. Apr. 2017.
85 BGE 125 IV 74 (in Bezug auf die Rechtslage vor Inkrafttreten der AT-Revision 2002).
86 SR 331
87 SR 312.0