Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 83 Seiten

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lung. Zum Teil wird dabei eine Vorverlagerung der Strafbarkeit bewirkt auf Akte, die sich sachlich, vom eigentlichen Angriff auf das geschützte Rechtsgut her gesehen, erst als dessen Versuch oder Vorbereitung darstellen.105 Für die Abgrenzung zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten ist die (innere) Absicht des Täters entscheidend, das Kind später zu missbrauchen bzw. Kinderpornografie herzustellen. In der Praxis ist eine solche Absicht nicht leicht zu beweisen. Bei der Tatbegehung online können immerhin die Chats für die Beweisführung herangezogen werden.

3.12.2.6 Subjektiver Tatbestand

Die Vorbereitungshandlungen müssen (eventual-) vorsätzlich getroffen werden. Ausserdem ist erforderlich, dass der Täter die Vorbereitungshandlungen in der Absicht begeht, ein Kind zu missbrauchen bzw. Pornografie herzustellen.

3.12.2.7 Rücktritt und Versuch bei Vorbereitungshandlungen

Rücktritt

Rücktritt und tätige Reue mit entsprechender Strafmilderung oder Absehen von Strafe sind nach Artikel 23 nur beim Versuch möglich. Da es vorliegend um die Strafbarerklärung einer Vorbereitungshandlung geht, ist der Rücktritt des Täters vor der strafbaren Tätigkeit separat zu regeln. Analog zu Artikel 260bisAbsatz 2 (strafbare Vorbereitungshandlungen) wird folgender Wortlauft vorgeschlagen: «Führt der Täter aus eigenem Antrieb die Vorbereitungshandlung nicht zu Ende, so bleibt er straflos».

Handeln aus eigenem Antrieb bedeutet, dass sich der Täter aus freien Stücken entschliesst, sein Vorhaben aufzugeben, also aus inneren Motiven, unabhängig von äusseren Gegebenheiten, seinen Plan nicht weiterverfolgt. Dabei kommt es auf die sittliche Qualität der Beweggründe, aus denen der Täter zurücktritt, nicht an; auch die Furcht vor Strafe, Scham oder Mitleid mit dem potentiellen Opfer schliessen den Rücktritt nicht aus. Nicht aus eigenem Antrieb handelt jedoch, wer sich aufgrund einer äusseren Gegebenheit zur Aufgabe seines Planes gelangt. Der Rücktritt führt zu obligatorischer Straffreiheit, wenn der Täter auf sein Vorhaben zu einem Zeitpunkt verzichtet, in welchem er die Schwelle zum strafbaren Versuch noch nicht betreten hat, unabhängig davon, ob die Vorbereitungshandlungen abgeschlossen sind oder nicht.106

105 Niggli Marcel Alexander/Maeder Stefan, 2019, Art. 12 N 76.

106 Engler Marc, 2019, Art. 260bis N 14 f. m.w.H.