Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 47 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts

Bei Artikel 191 gebe es zahlreiche mögliche Formen der Tatbestandsverwirklichung. Ein nach unten offener Strafrahmen und insbesondere die Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe würden Gewähr dafür bieten, dass im Rahmen der Strafzumessung auch eher minderschwere Tathandlungen schuld- und tatangemessen bestraft werden könnten.129

4.10.5 Weitere Anliegen

GRÜNE regt eine Umformulierung von Artikel 191 an, wonach gemäss dem «Nur-Ja-heisst-Ja»-Prinzip eine widerstandsunfähige Person nicht in eine sexuelle Handlung einwilligt. Dieser Teil des heutigen Tatbestandes würde deshalb durch die vorgeschlagene Neuformulierung von Artikel 189 / 190 abgedeckt.

InterAction wünscht, dass Artikel 191 mit einem Absatz 3 ergänzt wird, der eine Vaginaldilatation unter bestimmten Voraussetzungen für strafbar erklärt.

4.11 Artikel 192 VE-StGB Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten

Der Vorschlag, Artikel 192 ersatzlos zu streichen, weil alle Tathandlungen dieses Straftatbestandes von Artikel 193 werden erfasst, wird von 19 Teilnehmenden begrüsst.130

4.12 Artikel 193 VE-StGB Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit

4.12.1 Anpassung des Randtitels

24 Teilnehmende begrüssen die Anpassung des Randtitels in «Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit».131

Gemäss frbb und SVF müsste auch sexueller Zwang durch das Ausspielen von unkontrollierter Macht ausserhalb eines Vertragsverhältnisses eindeutiger erfasst werden. Zu überprüfen sei zudem der Strafrahmen.

4.12.2 Absatz 2: Streichung der Privilegierung beim Eingehen einer Ehe bzw. einer eingetragenen Partnerschaft

Die Streichung der Privilegierung beim Eingehen einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft wird von 53 Teilnehmenden begrüsst.132

SO und Freikirchen.ch lehnen die Abschaffung der Eheprivilegierung ab.

4.12.3 Weitere Anliegen

CASTAGNA und Limita würden eine Integration von Artikel 187a Absatz 2 in einen neuen Absatz 3 von Artikel 193 begrüssen. Da weitere Konstellationen denkbar seien, in denen das Opfer sich über den Charakter einer Handlung irre, solle laut CASTAGNA die Einschränkung auf Tätigkeiten im Gesundheitsbereich weggelassen werden, die Geldstrafe sei zu streichen und der Randtitel solle «Ausnützung einer Notlage, Abhängigkeit oder eines Irrtums» lauten. Limita spricht sich ebenfalls für die Streichung der Geldstrafe und die Änderung des

129 BL, GR, LU, SH, SSK; ähnlich TI, ZH.

130 AG, AI, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZH, SGB.

131 AG, AI, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, EVP, GRÜNE, SGB, Freikirchen.ch, KKPKS, LAVI, Stadt ZH, SVSP.

132 AG, AI, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, TI, UR, EVP, FDP, GRÜNE, SP, SP Frauen*, SGB, Aids-Hilfe, Amnesty, Arbeitsgruppe, BIF, cfd, EKF, EKKJ, Frauenberatung, Frauen-Nottelefon, Frauenstreik-Kollektiv, Frauenzentrale ZH, GF, humanrights.ch, io lotto, INSOS, InterAction, KKPKS, Kinderschutz, LAVI, Limita, LOS, MM, Pink Cross, Post Beijing, Sexuelle Gesundheit, SGF, StA UR, Stadt ZH, SVSP, TGNS, Zukunft CH.