Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/4: Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts · 47 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts

schlagen den Begriff «ausnutzen» vor. UNIBE kritisiert auch den Begriff «Widerstandsunfähigkeit», weil dieser die Prämisse zementiere, dass Opfer unerwünschten Sexualkontakten Widerstand entgegensetzen sollen bzw. müssen.

4.10.2 Absatz 1: Streichung «in Kenntnis ihres Zustandes» (Variante 1 und 2)

48 Teilnehmende begrüssen die Streichung der Wendung «in Kenntnis ihres Zustandes».122

4.10.3 Absatz 1: Anpassung des französischen Gesetzestextes (Variante 1 und 2)

Die Anpassung des französischen Gesetzestextes an den deutschen sowie den italienischen Gesetzestext wird von 13 Teilnehmenden begrüsst.123

4.10.4 Absatz 2: Einführung einer Mindeststrafe (Variante 2)

Der Vorschlag, wonach sich die Erweiterung der Definition der «Vergewaltigung» auch in Artikel 191 niederschlagen und einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe unterliegen soll, wird von 52 Teilnehmenden (grundsätzlich) begrüsst.124

5 Teilnehmende möchten Artikel 191 jedoch streichen und in Artikel 189 / 190125 resp. in Artikel 190126 integrieren.

BS ist der Auffassung, dass bei Absatz 2 einzig der «Beischlaf» erfasst sein sollte. Absatz 1 sollte dagegen mit «beischlafähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist» ergänzt werden. Laut AG sollte in Absatz 2 auf die Einschränkung betreffend Eindringen in den Körper des Opfers verzichtet werden. EKF und UNIBE bringen vor, dass auch andere sexuelle Handlungen bzw. deren Modalitäten besonders traumatisierend und erniedrigend sein können. Mit der Einfügung des Wortes «insbesondere» solle die Möglichkeit geschaffen werden, ausnahmsweise auch andere beischlafähnliche Handlungen unter den Vergewaltigungstatbestand zu subsumieren anstatt ausschliesslich solche, die mit einer Penetration des Opfers verbunden sind (z. B. Schenkelverkehr). Das Wort «insbesondere»

sollte auch in Artikel 191 eingefügt werden.

CASTAGNA, Limita und Kinderschutz plädieren für die Streichung der Geldstrafe. Brava und Inclusion Handicap127 fordern, dass Artikel 191 auf die Konformität mit der Istanbul-Konvention zu prüfen sei; dies mit Blick auf den Strafrahmen und die geplante Höhe der Mindeststrafe.

13 Teilnehmende lehnen demgegenüber die Änderung ab.128

122 AG, AI, BE, BS, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, EVP, SGB, Amnesty, Arbeitsgruppe, BIF, Bischofskonferenz, Brava, cfd, EKF, EKKJ, Frauenberatung, Frauen-Nottelefon, Frauenstreik-Kollektiv, Freikirchen.ch, humanrights.ch, IKAGO, Inclusion Handicap, InterAction, INSOS, Kinderschutz, KKPKS, Limita, MM, SAJV, SSK, SVSP, TGNS, UNIBE.

123 AG, AI, BE, GE, GL, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, SGB.

124 AG, AI, BE, BS, FR, GL, NW, OW, SO, UR, VD, VS, ZG, EVP, FDP, Mitte, SGB, Amnesty, Arbeitsgruppe, BIF, Bischofskonferenz, Brava, cfd, EKF, EKKJ, Frauenberatung, Frauen-Nottelefon, Frauenstreik-Kollektiv, humanrights.ch, IKAGO, Inclusion Handicap, InterAction, INSOS, Kinderschutz, KKPKS, LAVI, Limita, MM, Roseraie, SAJV, StA UR, Stadt ZH, SVSP, TGNS, UNIBE; SP, SP Frauen* (Mindeststrafe zwei Jahre Freiheitsstrafe und Integration in Art. 190).

125 UNIL (inkl. Formulierungsvorschlag).

126 SP und SP Frauen* (inkl. Formulierungsvorschlag), LOS, Pink Cross.

127 Hinsichtlich sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderung.

128 AI, BL, GE, GR, LU, SH, SZ, TG, TI, UR, ZH, Freikirchen.ch, SSK.