Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten

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Qualitäten von zentraler Bedeutung, wie auch der Erfolg entsprechender Kampagnen zeigt.46

Unter diesen Gesichtspunkten ist es angezeigt, der Biodiversitätsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Ein solcher ermöglicht es, ausgewählte Anliegen der Initiative auf gesetzlicher Stufe festzusetzen, ihre Begehren mit anderen Zielsetzungen des Bundes zu vereinbaren und so gleichzeitig die problematischen Aspekte der Initiative auszuklammern.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden sich Interessenabwägungen zwischen Naturschutz und der Nutzung akzentuieren. Die angestrebten Ergänzungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes ermöglichen es Bundesrat und Parlament jedoch, allfällige Konflikte zwischen Schutz und Nutzung der Natur aktiv anzugehen und zu lösen. Die Ziele der Energiestrategie des Bundes werden mit dem indirekten Gegenvorschlag berücksichtigt. Der Fokus zusätzlicher Schutzflächen liegt auf Biotopen von regionaler und lokaler Bedeutung. Damit wird die Energiestrategie des Bundes nicht tangiert, da in diesen Biotopen bereits heute neue Energieproduktionsanlagen erstellt werden können. Zugleich bleibt der politische Kompromiss zur Umsetzung der Energiestrategie des Bundes, wie er in Artikel 12 des Energiegesetzes vom 30. September 201647 (EnG) zum Ausdruck kommt, unangetastet. Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden keine neuen Ausschlussgebiete nach Absatz 2 Satz 2 dieser Bestimmung geschaffen.

6 Indirekter Gegenvorschlag

6.1 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren

[Wird nach der Vernehmlassung eingefügt.]

6.2 Grundzüge der Vorlage

6.2.1 Die beantragte Neuregelung

Der Bundesrat will die biologische und landschaftliche Vielfalt sowie die baukulturellen Qualitäten der Schweiz stärker schützen und fördern. Dazu verankert er im Natur- und Heimatschutzgesetz das Flächenziel von 17 Prozent für die Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen. Dieses Ziel liegt bereits der Strategie Biodiversität Schweiz zugrunde und entspricht der internationalen Zielsetzung der Biodiversitätskonvention. Damit stärkt der Bundesrat den Auftrag, in allen Landesteilen und Lebensraumtypen den notwendigen Raum für die biologische Vielfalt zu sichern. Dies ist nötig, weil mit den bisherigen Mitteln und mit den bestehenden

46 Schweiz Tourismus. Kampagnenbeispiel «Verliebt in schöne Orte». www.myswitzerland.com/de-ch/erlebnisse/erlebnisfahrten/auto-motorrad-grandtour/verliebt-in-schone-orte/. Abgerufen 22. Januar 2021

47 SR 730.0