Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Instrumenten nur ein Schutzflächenanteil von 13,4 Prozent erreicht werden konnte.48 Für die langfristige Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ist dies gemäss den wissenschaftlichen Erkenntnissen ungenügend.49 Damit die Schweiz ihr Schutzflächenziele erreicht, baut der Bundesrat im Wesentlichen auf dem Bestehenden auf: Er will die Biotope insbesondere von regionaler und lokaler Bedeutung ergänzen und erweitern sowie Waldreservate gemäss Waldpolitik 2020 ausbauen. Im Bereich der Wasserlebensräume sieht er eine neue Kategorie von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung für den ungeschmälerten Erhalt von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fisch- und Krebsarten (insbesondere Äsche, Nase, Seeforelle, Flusskrebse) vor.
Für das Überleben der Arten ist es notwendig, dass die Gebiete, die dem Schutz von Tieren und Pflanzen dienen, miteinander vernetzt sind. Diese Vernetzungsgebiete ermöglichen es den Arten, zwischen geschützten Gebieten zu wandern oder Lebensräume wieder oder neu zu besiedeln. Der Bundesrat stärkt mit seinem indirekten Gegenvorschlag gezielt diese natürliche Vernetzung, insbesondere auch das Potential für zusätzliche Vernetzungsgebiete im Siedlungsgebiet. Er will deshalb, gestützt auf die guten Erfahrungen in der Landwirtschaft, das Instrument des ökologischen Ausgleichs im NHG stärken und damit gemeinsam mit den Kantonen Massnahmen zur ökologischen Aufwertung insbesondere in Städten und Agglomerationen ergreifen. Dies können zum Beispiel Massnahmen sein zur Schaffung naturnah gestalteter Bereiche wie Grün- und Gewässerräume, Stadtwälder, Wasserflächen oder begrünte Dächer und Fassaden. Mehr Naturnähe ist sowohl für die biologische Vielfalt als auch für die Bevölkerung wertvoll und auch wirksam gegen die Folgen des Klimawandels. Um die Vernetzung der Schutzgebiete grossräumig zu ermöglichen, will der Bundesrat zudem die unbestrittenen Bestimmungen zum Schutz und zur Vernetzung der Lebensräume für Wildtiere aus der Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes vom 20. Juni 198650 (JSG) übernehmen, die in der Volksabstimmung vom 27.
September 2020 verworfen wurden.
In Ergänzung zur Erhöhung des Flächenanteils für die Biodiversität und der stärkeren Vernetzung der Schutzgebiete will der Bundesrat auch die ökologische Qualität der Lebensräume verbessern. So sollen etwa bei den Wasser- und Zugvogelreservaten und den Jagdbanngebieten die Möglichkeit für die Gewährung von Finanzhilfen für Massnahmen zugunsten der Arten- und Lebensraumförderung geschaffen werden. Insgesamt soll der Bund die Mittel für die Förderung der biologischen Vielfalt erhöhen und damit den Vollzug in den Kantonen sowie die Sanierung von Biotopen stärken.
48 Angabe basierend auf aktuell national verfügbaren Daten. Doppelzählungen können nicht ausgeschlossen werden. Miteinberechnet sind Flächen, die im Rahmen der Umsetzung internationaler Konventionen ausgewiesen sind, deren Umsetzung mittels Instrumenten des nationalen oder kantonalen Rechtes aber noch zu erfolgen hat.
49 Guntern et al. (2013): Flächenbedarf für die Erhaltung der Biodiversität und der Ökosystemleistungen in der Schweiz. Forum Biodiversität Schweiz der Akademie der Naturwissenschaften SCNAT, Bern; Walter, T. et al. 2013. Operationalisierung der Umweltziele Landwirtschaft - Bereich Ziel- und Leitarten, Lebensräume (OPAL). ART-Schriftenreihe 18. Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART; Fischer et al. (2015): Zustand der Biodiversität in der Schweiz 2014. Hrsg.: Forum Biodiversität Schweiz et al., Bern.
50 SR 922.0