Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/50: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» · 52 Seiten
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Schliesslich will der Bundesrat eine umfassende Baukultur fördern. Die Biodiversitätsinitiative verlangt eine Verbesserung der Baukultur, indem ein verstärkter Schutz auch für Objekte ausserhalb der Bundesinventare etabliert und eine qualifizierte Interessenabwägung bei Bundesinventarobjekten für alle Aufgaben (auch kommunale und kantonale) festgelegt wird. Dieses Anliegen geht dem Bundesrat jedoch zu weit und wäre auch nicht zielführend, weil die damit die herrschenden baukulturellen Qualitätsdefizite nur punktuell und vornehmlich in schützenswerten Ortsbildern verbessert werden könnten. Das Anliegen der Initiative, die Qualität der gebauten Umwelt und der Landschaft zu stärken, kann über die aktive, umfassende Baukulturpolitik des Bundes besser und entwicklungsorientiert erreicht werden. Die Kulturerbepolitik des Bundes entwickelt sich seit ihrer Einführung Ende des 19. Jahrhunderts kontinuierlich hin zu einem umfassenden Qualitätsverständnis des Raums. Das Konzept Baukultur erweitert den passiven Schutz um die aktive Gestaltung und umfasst alle Tätigkeiten, die den Raum verändern. Der Schutz und die Pflege des Erbes bildet mit der zeitgenössischen Entwicklung eine der Qualität verpflichtete Einheit. Das Ziel einer hohen Baukultur soll daher im Rahmen des Gegenvorschlages zur Biodiversitätsinitiative im Gesetz verankert werden und damit die bestehenden und unveränderten Schutzbestimmungen ergänzen.
Nebst der Förderung einer hohen Baukultur soll die bereits heute geltende mittelbare Berücksichtigungspflicht der Bundesinventare für Kantone und Gemeinden im Natur- und Heimatschutzgesetz verankern werden. Diese Regelung ist in Praxis und Rechtsprechung eingeführt und umgesetzt. Mit der Übernahme dieser Aufgabe ins Gesetz werden Legalitätsprinzip und Rechtssicherheit gestärkt, was einem wichtigen Anliegen der Kantone und der Bauwirtschaft entspricht, ohne grundsätzlich weitergehenden Kompetenzen oder Pflichten für Bund und Kantone zu schaffen.
6.2.2 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Damit der indirekte Gegenvorschlag seine Wirkung entfalten kann, beurteilt der Bundesrat den Einsatz von Bundesmitteln von 100 Millionen Franken als zielführend. Aufgrund der hohen Bedeutung von Biodiversität, Landschaft und Baukultur für die wirtschaftliche Wohlfahrt und das gesellschaftliche Wohlergehen stehen diese Ausgaben in einem vertretbaren Verhältnis zu den angestrebten Verbesserungen. Eine detaillierte Beschreibung möglicher Auswirkungen des Entwurfes findet sich unter Ziffer 6.4.
6.2.3 Umsetzungsfragen
Was den Erlass von Ausführungsrecht durch den Bund betrifft, ist vor allem darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat gestützt auf die Artikel 18b Absatz 3 und 18bbis Absatz 3 die Möglichkeit erhält, den Kantonen Vorgaben zur Ausscheidung von Schutzflächen bzw. Flächen für den ökologischen Ausgleich zu machen. Zudem obliegt es dem Bundesrat, im Rahmen einer Verordnung Wildtierkorridore sowie