Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/54: Revision der Jagdverordnung · 10 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung der Jagdverordnung – Version zur Vernehmlassung
ten des Tourismus (z.B. zur Nutzungslenkung). Eine der besten Massnahmen zur Konfliktverhütung besteht in der Entflechtung der Einsatzgebiete von offiziellen Herdenschutzhunden vom Wanderwegnetz. Dies können zeitliche Einschränkungen des Begehungsrechts einzelner Wanderwegabschnitte sein, oder aber auch die Umlegung von Wanderwegen. Solche Massnahmen sind kompatibel mit dem Fuss- und Wanderweggesetz, welches besagt, dass bei der Anlage des Fuss- und Wanderwege Rücksicht auf die Belange der Landwirtschaft zu nehmen sei (Art. 9 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19853 über Fuss- und Wanderwege). Der Bund beteiligt sich an der Umsetzung entsprechender Massnahmen zur Nutzungslenkung nur, wenn die Beratungsstelle für die Unfallverhütung in der Landwirtschaft BUL zur Unfallverhütung mit offiziellen Herdenschutzhunden auf Landwirtschaftsbetrieben in ihren Gutachten gemäss der Vollzugshilfe Herdenschutz entsprechende Massnahmen empfiehlt und der Kanton damit einverstanden ist.
Buchstabe c: Bären werden von Menschen bedingten Nahrungsquellen wie Abfalleimern oder Komposthaufen, Bienenhäuschen, etc. angezogen. Dabei gewöhnen sie sich an die Nähe des Menschen, was schnell Konflikte verursachen und zu Sicherheitsproblem führen kann. Sobald Bären in einer Region vorkommen, gilt es deshalb solche Nahrungsquellen vor ihnen zu sichern. Mittels einer Erhebung solcher Nahrungsquellen und der Planung zu deren Sicherung lassen sich Konflikte mit Bären minimieren. Mit dem neuen Artikel 10terAbsatz 2 Buchstabe c wird auch ein Beitrag zur Verbesserung der Schadenprävention mit Bären in Umsetzung des Bundesratsberichts «Umgang mit dem Bären in der Schweiz» in Erfüllung des Postulats 12.4196 geleistet.
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Vorlage beruht auf dem bisherigen Jagdgesetz und tangiert die Aufgabenteilung oder die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone nicht substanziell. Durch die Erhöhung des Beitragssatzes des Bundes an die «weiteren wirksamen Massnahmen der Kantone» gemäss Art. 10terAbs. 1 Bst. d JSV erhöhen sich die Kosten für den Herdenschutz beim Bund um geschätzte 500'000.- Franken (heute rund 3 Mio. Franken). Die Vorlage hat dagegen keine substantiellen Auswirkungen auf die Personalressourcen, weder beim Bund noch bei den Kantonen.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Vorlage hat leicht positive finanzielle Auswirkungen auf die Kantone, indem der höhere Finanzhilfebeitrag des Bundes für die sogenannten «weiteren Massnahmen der Kantone im Herdenschutz» deren Budget im geringen Umfang entlasten kann.
5.3 Auswirkungen auf die Gemeinden
Die Vorlage hat weder finanzielle noch personelle Auswirkungen auf die Gemeinden.
5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und den ländli-
chen Raum inkl. den Bergregionen
Die Vorlage hat keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Mit der Vorlage werden erleichterte Eingriffsmöglichkeiten für die Kantone bei Wolfsrudeln und bei Einzelwölfen geschaffen, was zur Entspannung bei der Bevölkerung im Berggebiet beitragen wird. Die Vorlage leistet somit einen Beitrag zum Schutz der Alpwirtschaft.
3 SR 704 10/10 054.10-00772/00002/00018/R114-1275