Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/54: Revision der Jagdverordnung · 10 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Jagdverordnung – Version zur Vernehmlassung

1 Ausganglage / Einleitung

Das aktuelle «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0) stammt aus dem Jahre 1986, die dazu gehörende «Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» (Jagdverordnung, JSV, SR 922.01) aus dem Jahre 1988. Bei Inkraftsetzung dieser Rechtstexte galt der Wolf in unserem Land als ausgerottet. Deshalb hat das Bundesparlament den Schutz dieser Wildtierart beschlossen, ohne dass gleichzeitig auch wirksame Instrumente zur möglichst konfliktfreien Koexistenz zwischen Mensch und Grossraubtieren eingeführt wurden. Der Bestand an Wölfen nahm aber in den letzten 25 Jahren kontinuierlich zu. Die mit dieser Zunahme des Wolfsbestandes in der Schweiz verbundenen, gesellschaftlichen Konflikte versuchte der Bundesrat durch mehrfache Anpassung der Jagdverordnung zu lösen1.

Weil das in die Jahre gekommene Jagdgesetz nur einen beschränkten Spielraum zur Lösung der Wolfsproblematik auf Stufe Verordnung bot, hat das Parlament im Jahre 2014 die Motion 14.3151 von SR Engler «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» überwiesen. Es hat damit dem Bundesrat den Auftrag zu einer Teilrevision des Jagdgesetzes erteilt. Ziel der Revision war, die rechtlichen Grundlagen für bessere Rahmenbedingungen im Umgang mit Grossraubtieren zu schaffen. Zur Umsetzung dieser Motion hat der Bundesrat am 23. August 2017 dem Parlament eine «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel, 17.052» überwiesen. Das Bundesparlament hat am 27. September 2019 einem darauf aufbauenden Gesetzesentwurf zugestimmt und den Bundesrat gleichzeitig beauftragt, die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Jagdgesetz zu erlassen. Der Bundesrat hat diesen Entwurf zur Änderung der Jagdverordnung vom 8. Mai 2020 bis 9. September 2020 in die Vernehmlassung gegeben.

Gegen die Gesetzesrevision wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung dazu fand am 27. September 2020 statt, wobei die Stimmbevölkerung die Revision des Jagdgesetzes ablehnte. Damit wurde auch die Vorlage des Bundesrats zur Änderung der Jagdverordnung vom 8. Mai 2020 obsolet.

Im Nachgang zur Volksabstimmung wurde in der UREK-NR die Parlamentarische Initiative 20.482 «ausgewogenes Jagdgesetz» eingereicht, welche in der UREK-SR keine Mehrheit fand2. Um die Situation für die Berggebiete kurzfristig zu entschärfen, hat das Parlament zwei gleichlautende Motionen (UREK-NR 20.4340; UREK-SR 21.3002) überwiesen, die in den Räten grossmehrheitlich angenommen wurden. Die beiden Motionen beauftragen den Bundesrat mit einer Revision der Jagdverordnung. Dadurch soll im Rahmen des bestehenden Jagdgesetzes eine geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat den Spielraum des aktuellen Jagdgesetzes ausnützen und die Verordnungsbestimmungen zeitnah anpassen. Namentlich soll gemäss der Begründung der Motionen «die Entnahme von schadenstiftenden oder verhaltensauffälligen Tieren rascher erfolgen können. So sind die Schwellenwerte für die Regulierung von Wölfen herabzusetzen und neue Schwellenwerte für Risse an Equiden und Grossvieh zu bestimmen. Zudem soll der Bundesrat Massnahmen für die Verstärkung und Ausweitung des Herdenschutzes treffen, namentlich auf Alp-, Heim- und Vorweiden sowie für Equiden und Grossvieh. Die Ausführungsbestimmungen müssen auch so angepasst werden, dass eine Gewöhnung an oder Gefährdung von Menschen durch den Wolf oder Wolfsrudel zu jedem Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann».

1 Verordnungsrevisionen im Zusammenhang mit Grossraubtieren: 1996, 1998, 2001, 2003, 2012, 2014, 2015, 2018.

2 S. dazu die MM der UREK-SR vom 15. Jan. 2021: Nach Volks-Nein Spielraum im Jagdgesetz nutzen (parlament.ch) 3/10 054.10-00772/00002/00018/R114-1275