Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten

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dem Stand der Technik anhand des Umweltverträglichkeitsberichts oder bei kleineren Anlagen der Umweltnotiz sowie eine Informationspflicht bei einer Umnutzung von Grundstücken, die im Grundbuch als Senke vermerkt sind.

Vollzugsaufgaben übernehmen bei der Abgabe Allgemeine Luftfahrt die Flugplatzhalter und bei der Rückverteilung der drei Lenkungsabgaben die Krankenversicherer und Ausgleichskassen. Sie werden aus den jeweiligen Einnahmen entschädigt.

Beim Bund ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) als zentraler Treibstoffimporteur des Bundes weiterhin kompensationspflichtig. Die Kosten dafür hängen vor allem von der Menge importierter Treibstoffe sowie den Preisen für Bescheinigungen ab. Je nach Entwicklung der importierten Mengen an Flugtreibstoffen und Treibstoffen und der Preise insbesondere von internationalen Bescheinigungen, ist mit Kosten von 53 bis 81 Millionen Franken über die Jahre 2022–2030 auszugehen.

4.3 Weitere Auswirkungen

Mit dem vorliegenden Erlass werden die Regelungen im CO2-Gesetz umgesetzt. Damit wird der Übergang zu einer treibhausgasarmen Gesellschaft weiter vorangetrieben. Das revidierte CO2-Gesetz setzt nicht auf Verbote, sondern beruht auf der bewährten Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen und technischem Fortschritt. Es ist sozialverträglich ausgestaltet, da die Abgaben mehrheitlich an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Volkswirtschaftlich gesehen bietet der Übergang zu einer klimafreundlicheren Welt Wachstumschancen und Anreize für Innovationen, insbesondere für die Forschung und für Unternehmen im Cleantech-Bereich. Das Gesetz schafft die Rahmenbedingungen, damit Fehlinvestitionen vermieden werden. Ausserdem sinkt durch den Rückgang des fossilen Energieverbrauchs die Auslandabhängigkeit. Das Gesetz unterstützt nachhaltige Investitionen in Gebäude und in die Infrastruktur. Die Revision schafft damit Aufträge für einheimische Unternehmen. Die volkswirtschaftlich gewichtigsten Massnahmen zur Zielerreichung sind die Fördermassnahmen über den Klimafonds (insbesondere im Gebäudebereich), die CO2-Abgabe auf Brennstoffe mit den dazugehörenden Abfederungsmassnahmen, das EHS, die Gebäudegrenzwerte sowie die Pflicht für die Treibstoffimporteure, einen Teil der CO2-Emissionen mit Massnahmen im In- und Ausland zu kompensieren.

Im Sektor Gebäude führen die CO2-Abgabe auf Brennstoffe, die CO2-Grenzwerte sowie die Fördermassnahmen des Klimafonds zu Emissionsreduktionen. Die Zusatzkosten infolge der neuen CO2- Grenzwerte bei Gebäuden fallen moderat aus. Neubauten werden bereits heute üblicherweise CO2-frei beheizt, da die entsprechenden Technologien in der Regel wirtschaftlich sind. Bei Umbauten werden aktuell noch über 50 Prozent der Heizungen wieder durch eine fossile Lösung ersetzt. Die neuen CO2- Grenzwerte erlauben fossile Wärmeerzeugungsanlagen nur noch, wenn das Haus genügend isoliert ist. Der Anschluss an fossile Fernwärmenetze aus thermischen Kraftwerken und Kehrichtverbrennungsanlagen ist weiterhin zulässig, weil die CO2-Emissionen dem Wärmeerzeuger zugerechnet werden. Zudem können aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund des Schutzes überwiegender öffentlicher Interessen weniger strenge Anforderungen vorgesehen werden.

Die CO2-Abgabe führt zu Mehrkosten bei fossil beheizten Gebäuden. Wer erneuerbar heizt, bezahlt keine CO2-Abgabe und profitiert vollumfänglich von deren Rückverteilung. Bereits heute bezahlen vier von zehn Haushalten keine CO2-Abgabe, weil sie nicht mit fossilen Energieträgern heizen und damit kein CO2 verursachen50. Insgesamt profitiert der heimische Wärmeanlagenmarkt von den Massnahmen im Gebäudebereich, der Absatzmarkt für fossile Brennstoffe und deren Wertschöpfungskette nimmt ab.

Der Klimafonds unterstützt Massnahmen im Gebäudebereich massgeblich finanziell. Dies einerseits durch die Weiterführung des bestehenden Gebäudeprogramms, und anderseits durch zahlreiche neue Massnahmen wie der Förderung der direkten Nutzung von Geothermie, Heizungsersatz oder Energie-

50 https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bau-wohnungswesen/gebaeude/energiebereich.html