Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/59: Totalrevision der Verordnung über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Verordnung) · 132 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen
Das CO2-Gesetz verlangt eine Halbierung der Treibhausgasemissionen der Schweiz bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990. Im Durchschnitt der Jahre 2021–2030 müssen die Treibhausgasemissionen zudem um mindestens 35 Prozent gegenüber 1990 vermindert werden. Mindestens 75 Prozent der Verminderung im Jahr 2030 soll im Inland erfolgen, was einem Reduktionsziel von 37,5 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 entspricht. Das heisst, dass die inländischen Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 rund 20 Millionen Tonnen CO2eq unter dem Wert von 1990 liegen müssen.
Nachfolgende Tabelle zeigt die erwartete Reduktionswirkung (ausgehend von den jeweiligen Teilzielen für das Jahr 2020 im Millionen Tonnen, Mt) in den einzelnen Sektoren sowie die resultierenden Emissionen 2030.
Sektor Anteil an Emissio- Teilziel 2020 ge- Erwartete Redukti- Emissionen 2030 nen 2018 genüber 1990 onswirkung 2030
Gebäude 24,2% minus 40% 4,5 Mt CO2eq 5,7 Mt CO2eq
Verkehr 32,4% minus 10% 2,2 Mt CO2eq 11,2 Mt CO2eq
Industrie 24,1% minus 15% 2,3 Mt CO2eq 8,8 Mt CO2eq
Landwirtschaft 14,2% 6,0 Mt CO2eq
minus 10%48 0,5 Mt CO2eq
Übrige Emissionen 5,1% 1,6 Mt CO2eq
Total 100% minus 20% 9,5 Mt CO2eq 33,3 Mt CO2eq
Die erwartete Reduktionswirkung in den einzelnen Sektoren ergibt sich aus dem Reduktionspotenzial, welches durch die gesetzlichen Massnahmen bis 2030 genutzt werden kann. Zudem leistet der von den gesetzlichen Massnahmen unabhängige technologische Fortschritt (sogenannte Referenzentwicklung) ebenfalls einen Beitrag. Diese Referenzentwicklung alleine würde bis 2030 zu einer Emissionsreduktion von rund 22 Prozent gegenüber 1990 führen.49
Im Gebäudesektor wirken die CO2-Abgabe, die CO2-Grenzwerte für Neubauten und für Altbauten, das Gebäudeprogramm, die neuen Fördermassnahmen in Artikel 55 Absatz 2 CO2-Gesetz sowie die Massnahmen der Kantone im Gebäudebereich. Diese Massnahmen führen dazu, dass die Treibhausgasemissionen von Gebäuden bis auf rund 5,7 Millionen Tonnen CO2eq absinken können.
Im Verkehr sind die Emissionsvorschriften für erstmals in Verkehr gesetzte Fahrzeuge die wichtigste Massnahme. Zudem wird die inländische Wirkung der Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe ebenfalls dem Verkehr zugeordnet, obwohl ein Teil der Projekte in anderen Sektoren umgesetzt wird. Diese Massnahmen dürften bis 2030 zu einer Verminderung der Emissionen im Verkehr auf etwas mehr als 11 Millionen Tonnen CO2eq führen.
In der Industrie führen die CO2-Abgabe, das Emissionshandelssystem sowie die Abgabebefreiung ohne Teilnahme am Emissionshandel zu weiteren Emissionsreduktionen. Zudem soll mit den Kehrichtver-
48 Dieses Teilziel gilt für die Summe aus den Emissionen der Landwirtschaft sowie den übrigen Emissionen (Abfall und synthetische Treibhausgase).
49 Referenzentwicklung gemäss Botschaft des Bundesrates zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020.