Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten

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Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank

Art. 2 Begriffe

Die Buchstaben c, d sowie i bis l werden – teilweise mit redaktionellen Anpassungen - von Artikel 2 der geltenden TVD-Verordnung übernommen. Die Buchstaben a (Bearbeiten von Daten) und b (Bekanntgeben von Daten) der geltenden TVD-Verordnung werden nicht mehr aufgeführt, da diese Begriffe bereits im DSG definiert sind. Die Buchstaben f bis h werden gelöscht, weil diese Begriffe in der Tierseuchenverordnung bereits definiert sind. Die Buchstabe e ist in Verbindung mit Artikel 14 der IdT-VDV selbsterklärend und wird daher auch nicht mehr aufgeführt.

Art. 3 Spartenrechnung der Identitas AG

Absatz 1 ist neu und stellt sicher, dass die Identitas AG die Gebühren nach Anhang 2 ausschliesslich und nachweislich zur Finanzierung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der TVD, dem GVE-

Rechner, E-Transit und die weiteren Aufgaben nach Artikel 5 Absatz 2 Buschstaben b bis d einsetzt. Damit soll verhindert werden, dass andere Aufgaben, wie zum Beispiel der Betrieb der Fleko oder des Agate-Supports, oder gewerbliche Leistungen, wie der Betrieb der Labelbase oder von Amicus, mit TVD-Gebührengeldern mitfinanziert werden.

Die Führung einer Spartenrechnung ist eine Grundvoraussetzung, um die Aufgaben nach Artikel 5 in der Buchhaltungssparte «Grundauftrag Bund» gegenüber den anderen Buchhaltungssparten der Identitas AG, welche teilweise gewerbliche Leistungen nach Artikel 7 enthalten, abzugrenzen (Abs. 2).

Art. 4 Unternehmensreserven der Identitas AG

Die Identitas AG erwirtschaftet einen Grossteil ihres Umsatzes aus staatlichen Aufträgen. Die Unternehmensreserven und damit das Eigenkapital der Gesellschaft soll in einem betriebswirtschaftlich begründbaren Rahmen gehalten und über die Statuten limitiert werden. Der Reservenbedarf begründet sich aus der Tatsache, dass die von der Identitas AG betriebenen Informationssysteme aufgrund von sich ändernden Anforderungen und Rahmenbedingungen laufend weiterentwickelt und periodisch abgelöst, das heisst gesamthaft erneuert, werden müssen. Weil insbesondere die Ablösung der Systeme hohe Kosten zur Folge hat, benötigt die Identitas AG Reserven, auf welche sie zur Finanzierung dieser Grossinvestitionen zurückgreifen kann. Für die TVD, den GVE-Rechner und E-Transit werden diese Reserven aus den Gebühren nach Artikel 58 aufgebaut. Ausser zur Erneuerung der Systeme dienen die Reserven auch dem Ausgleich von Schwankungen in den Gebühreneinnahmen. Diese schwanken einerseits in Abhängigkeit des Abrechnungsrhythmus. Andererseits kann das Auftreten einer Tierseuche kurzfristig zu grossen Schwankungen in den Gebühreneinnahmen führen. Zur Herleitung der nötigen Reserven der Identitas AG im Zusammenhang mit einem Tierseuchenfall wurde ein «Hybridszenario» definiert, das sich auf die MKS (Maul- und Klauenseuche) fokussiert (betrifft alle Klauentiere). Die Erwartung ist, dass die Identitas AG auch mit einem Rückgang der Gebühreneinnahmen von 50 % den Betrieb der TVD während zwei Monaten aus eigenen Mitteln finanzieren kann.

Gleichzeitig würde ein Mehraufwand beim Personal anfallen (Nacht- und Wochenendeinsätze, insbesondere Supportleistungen im Helpdesk). Ausserdem wurde die Annahme getroffen, dass bei einem grösseren Ausbruch nach spätestens 2 Monaten alternative politische Mechanismen spielen, um die Liquidität und damit Funktionalität der Identitas AG als zentrales Instrument bei der Tierrückverfolgbarkeit zu sichern.

Nach der Reduktion der TVD-Gebühren um 25 % per 01.01.2019 (AS 2018 4697) und der entsprechenden Reduktion der vertraglich geregelten Entschädigung an die Identitas AG, baut diese ihre Reserven seither ab. Es ist zu erwarten, dass die Reserven der Identitas AG per Ende 2022 bei rund CHF 11.3 Mio. liegen. Dies entspricht rund 70 % des Umsatzes im Jahr 2022.

Die Aktionärsversammlung der Identitas AG legt in den Statuten eine betriebswirtschaftlich begründete Obergrenze der Reserven im Verhältnis zum Umsatz von 70 % fest. Um jährliche Schwankungen auszugleichen, soll diese Obergrenze aus dem Durchschnitt der zwei letzten, geprüften Jahresabschlüsse nach Swiss GAAP FER errechnet und der Aktionärsversammlung vorgelegt werden.

Art. 5 Aufgaben der Identitas AG