Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 147 Seiten
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Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank
Absatz 1 listet als aktuelle Aufgaben der Identitas AG den Betrieb der folgenden Informationssysteme auf: Die Tierverkehrsdatenbank TVD als zentrale Aufgabe der Identitas AG, der GVE-Rechner, E-Transit und die Fleischkontrolldatenbank Fleko. Im Betrieb der Informationssysteme sind neben dem Betrieb im engeren Sinne auch deren Wartung, die Pflege, Weiterentwicklung und Ablösung inbegriffen. In diesem Verantwortungsbereich zieht sich der Bund zurück und überträgt der Identitas AG die Kompetenzen und die Verantwortung für den Betrieb der genannten Informationssysteme.
Als Aktiengesellschaft des privaten Rechts ist es der Identitas AG gestattet, weitere Aufgaben im Auftrag des Bundes zu übernehmen, sofern diese der Identitas AG per Verordnungsrecht übertragen werden. An dieser Stelle wird auf die der Botschaft zu Artikel 7a Absatz 6 TSG bzw. Artikel 165gbisAbsatz 2 LwG verwiesen. In Absatz 2 werden der Betreib des Agate-, Hoduflu- und Fleko-Supports, die Lieferung von Ohrmarken für Klauentiere, die Auszahlung der Entsorgungsbeiträge und die Vereinnahmung der Schlachtabgabe als weitere Aufgaben der Identitas AG festgelegt.
Heute ist der Bund Eigentümer der Individualsoftware, welche spezifisch für die Erfüllung des Betriebs der Tierverkehrsdatenbank, des GVE-Rechners, von E-Transit und der Fleko von der Identitas AG entwickelt wurde. Mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geht das Eigentum an dieser Software sowie an der dazugehörigen Dokumentation gemäss Absatz 3 an die Identitas AG über. Die Identitas AG erhält dadurch mehr Flexibilität bei der Weiterentwicklung der Informationssysteme.
Falls die Identitas AG eine in dieser Verordnung genannte Aufgabe des Bundes nicht mehr erfüllt, ist die entsprechende Individualsoftware sowie die dazugehörige Dokumentation dem Bund anzubieten (Abs. 4). Der Grund dafür ist, dass die Software durch Gebühren von Meldepflichtigen finanziert wurde und dass diese nicht von einem allfälligen neuen Auftragnehmer von Grund auf neu entwickelt werden sollen. In der Leistungsvereinbarung zwischen dem BLW und der Identitas AG werden die Konditionen für dieses Angebot definiert.
Das Eigentum an den im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben gesammelten Daten bleibt auch nach dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung beim Bund (Abs. 5).
Für ihre Beschaffungen im Zusammenhang mit den Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 unterliegt die Identitas AG gemäss Absatz 6 dem öffentlichen Beschaffungsrecht des Bundes. Die im Beschaffungsverfahren notwendigen Verfügungen erlässt die Identitas AG selber. Abbildung 1 illustriert die beschaffungsrechtliche Situation:
Abbildung 1 Beschaffungsrechtliche Situation für Aufträge an die Identitas AG nach Inkrafttreten der IdTVDV
Die Authentifizierung und die Autorisierung der Benutzerinnen und Benutzer der TVD, des GVE-Rechners, von E-Transit und von der Fleko erfolgt heute ausschliesslich über die Benutzer- und Zugriffsverwaltung (IAM = Identity and Access Management) des WBF. Dieses IAM ist ein Kernstück des