Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/72: Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG · 12 Seiten
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Ergebnisbericht zum SIFEM-Gesetz
1 Ausgangslage
Mit Beschluss vom 13. Oktober 2021 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG durchzuführen. Am 20. Oktober 2021 wurde die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens im Bundesblatt1 publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 28. Januar 2022.
2 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
Neben den Kantonen wurden 11 politische Parteien sowie die Konferenz der Kantonsregierungen, drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 Dachverbände der Wirtschaft sowie 13 entwicklungspolitische und drei im Bereich nachhaltiges Investieren/Unternehmertum tätige Organisationen begrüsst.
19 Kantone und vier politische Parteien, vier Dachverbände der Wirtschaft, 3 Organisationen sowie eine nicht angeschriebene Institution haben insgesamt 31 Stellungnahmen eingereicht.
Die Kantone Graubünden, St. Gallen, Uri, Wallis und Zug, der Schweizerische Arbeitgeberverband2 und der Schweizerische Städteverband haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
> Abgeschlossen > 2021 > Vernehmlassung 2021/72
Die Liste der Vernehmlasser und deren Abkürzungen ist im Anhang zu finden.
3 Kurzübersicht
Die Vernehmlasser begrüssen einhellig die Schaffung eines SIFEM-Erlasses. Sie sind in der grossen Mehrheit mit der Grundidee und der generellen Stossrichtung des Gesetzesentwurfs einverstanden.
Auch fast alle Bestimmungen sind im Grundsatz unbestritten. Am ausführlichsten werden der Zweckartikel und die Aufgaben der SIFEM diskutiert (vor allem im Lichte der zentralen Bedeutung der Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen). In Bezug auf die Stellung des Aktionärs Bund in Artikel 8 liegen kontroverse Stellungnahmen vor.
4 Ergebnisse der Vernehmlassung
Kantone
Die Kantone begrüssen die Vorlage namentlich mit Bezug auf die Anforderungen der Verfassung und der Corporate-Governance Leitlinien für verselbständigte Bundeseinheiten.
AG, LU, SH und OW stimmen der beantragten Neuregelung kommentarlos zu. Auch BE, und GL verzichten auf eine inhaltliche Stellungnahme und befürworten den Gesetzes-Entwurf. BS begrüsst die Vorlage und sieht die SIFEM als sinnvolle Ergänzung zur klassischen Entwicklungszusammenarbeit. AI, AR, BL, SO, TI und VD erachten die Schaffung einer Rechtsgrundlage auf Gesetzesstufe als sinnvoll bzw. notwendig (BL, VD) und unterstützen die Vorlage insbesondere in Bezug auf das Legalitätsprinzip und die Corporate Governance-Politik des Bundes. Auch ZH begrüsst, dass die Organisationsbestimmungen der SIFEM entsprechend den Vorgaben der Bundesverfassung auf Stufe Bundesgesetz gehoben werden, und stimmt dem Entwurf vollumfänglich zu.
1 BBl 2021 2418
2 Mit Verweis auf die Stellungnahme von economiesuisse