Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/72: Bundesgesetz über die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft SIFEM AG · 12 Seiten
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Ergebnisbericht zum SIFEM-Gesetz
Gesetzesentwurf gemäss GRÜNE in 2 Punkten angepasst werden (vgl. Ziffer 5).
Für die Mitte spielt die SIFEM für die verstärkte Privatsektorförderung im Rahmen der schweizerischen Internationalen Zusammenarbeit eine zentrale Rolle. Das Gesetz ist aus Sicht von die Mitte nötig, da die bisherigen rechtlichen Grundlagen der SIFEM auf Verordnungsstufe den Anforderungen des Legalitätsprinzips der Bundesverfassung und den Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes nicht mehr genügen. Die Mitte begrüsst, dass die vorgeschlagene Lösung diesen Missstand behebt und die gesetzliche Zielsetzung der SIFEM mit der Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen, der Armutsreduktion und dem nachhaltigen Wirtschaftswachstum nicht ändert. Der Mitte ist es ein Anliegen, dass die SIFEM auch vermehrt Investitionen in den am wenigsten entwickelten Ländern ermöglicht.
Die SIFEM ist in schwierigen Märkten tätig und soll Risiken tragen, die der Privatsektor nicht allein übernehmen kann. Die Mitte regt deshalb an, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, im Bereich Revision, internes Kontrollsystem und Risikomanagement weiter gehende Berichte vom Verwaltungsrat einzufordern.
Die SVP begrüsst und unterstützt die Verankerung der gegenwärtig auf dem Verordnungsweg beschlossenen Bestimmungen zur SIFEM in einem Gesetz, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Legalitätsprinzip und die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes gerecht zu werden.
Mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln fördert die SIFEM die Aktivitäten privater Organisationen, die sich an die Grundsätze und Ziele halten, wie sie in den Gesetzen zur Entwicklungszusammenarbeit formuliert sind. Die SIFEM-Investitionen müssen nicht nur eine messbare positive Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt haben; nach Ansicht der SVP sollte explizit klargestellt werden, dass die Investitionen der SIFEM auch eine finanzielle Rendite abwerfen sollen. Zudem wünscht die SVP, dass die Tätigkeit der SIFEM mithilfe des Instruments der privat-öffentlichen Partnerschaft, d. h. konzessioneller Mischfinanzierung, ausgebaut und weiterentwickelt wird. Eine bessere Einbindung privater Partner soll langfristig die finanzielle Belastung der klassischen Entwicklungszusammenarbeit verringern.
Dachverbände der Wirtschaft
Economiesuisse unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf. Für economiesuisse ist die Förderung des Privatsektors in der internationalen Zusammenarbeit zentral. Die Überführung der Organisationsbestimmungen der SIFEM auf Gesetzesstufe lege den Grundstein für den weiteren Ausbau von Investitionen in den Privatsektor. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Beteiligungen und Darlehen der SIFEM eine breite Entwicklungswirkung entfalten konnten. Mit den Investitionen vor allem in geschlossene Risikokapitalfonds (private equity) erhalten Anteilseigner ein Mitbestimmungsrecht sowie eine Beteiligung am Gewinn. Die Mittel können in weitere Unternehmen investiert werden. Derartige Modelle sollen nach Ansicht von economiesuisse weiter ausgebaut werden. Es sei sicherzustellen, dass die notwendige Eigenfinanzierung der SIFEM durch entsprechende Renditen erreicht wird.
Der SGB begrüsst die vorgeschlagene Schaffung eines neuen SIFEM-Gesetzes zur rechtlichen Verankerung der Organisationsbestimmungen der Gesellschaft. Die Struktur des Erlasses erscheint dem SGB grundsätzlich kohärent und im Einklang mit den Spezialgesetzgebungen für Bundesunternehmen. Für die detaillierte Rückmeldung verweist der SGB auf den Antrag von Alliance Sud zu Artikel 8 (vgl. Ziff. 5) sowie deren ausführliche Stellungnahme. Die von Alliance Sud gestellten Forderungen unterstützt der SGB grösstenteils. Einige nicht näher bezeichnete Vorschläge seien jedoch nicht stufengerecht und sollten stattdessen in den strategischen Zielen 2025-2028 für die SIFEM verankert werden.
Der SGV ist grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden, verlangt jedoch, das vorgeschlagene Gesetz in zwei Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen (vgl. Ziffer 5).
Travail.Suisse unterstützt die Verankerung des Zwecks, der Aufgaben, der Finanzierung und der Stellung des Bundes als Aktionär der SIFEM in einem Organisationsgesetz, ohne materielle Änderungen, aber mit Präzisierungen und Klarstellungen. Für Travail.Suisse ist es von zentraler Bedeutung, dass die SIFEM die Einhaltung der in den «Entwicklungszusammenarbeitsgesetzen»4 formulierten Grundsätze
4 Gemeint sind wohl die Bundesgesetze über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0) und über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1)