Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/85: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss · 11 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Nationalrat Marcel Dobler hat am 7. März 2017 die Motion 17.3067 «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» eingereicht. Sie wurde am 20. September 2018 vom Nationalrat und am 19. März 2019 vom Ständerat angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, durch eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit vom 24. Oktober 20071 (VZAE) die Voraussetzungen zu schaffen, damit an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolventinnen und Masterabsolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Dieses Ziel soll durch eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erreicht werden. Mit der Umsetzung der Motion soll gewährleistet werden, dass die Zulassungserleichterung nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn die auszuübende Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist.
Die Motion wird damit begründet, dass die in der Schweiz teuer ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land verlassen, weil sie aufgrund von ausgeschöpften Höchstzahlen nach ihrem Abschluss trotz Fachkräftemangel nicht direkt angestellt werden können. Dies sei vor allem in Kantonen mit hohem Fachkräftebedarf der Fall. Die hier ausgebildeten Spezialistinnen und Spezialisten finden ihre Erstanstellung im Ausland und sind somit für den Schweizer Arbeitsmarkt mittel- und langfristig verloren. Die Ausnahme von den Höchstzahlen soll beispielsweise für Fachkräfte aus den MINT-Bereichen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) oder mit einem Medizinstudium gelten.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Nach seiner Auffassung widerspricht die Schaffung einer Ausnahme von den Höchstzahlen dem bestehenden dualen Zulassungssystem und reduziert die Möglichkeit zur Steuerung der Migration. Zudem können Drittstaatsangehörige mit einem Schweizer Hochschulabschluss bereits heute erleichtert zugelassen werden. So sind sie unter gewissen Bedingungen vom Vorrang der Inländerinnen und Inländer sowie der EU/EFTA-Angehörigen ausgenommen.
Die mit der Motion angestrebte Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen kann allerdings nicht durch die vorgeschlagene Änderung des Artikel 21 VZAE erreicht werden. Die in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahmen von der Anrechnung an die Höchstzahlen beziehen sich nicht auf einen bestimmten Zulassungsgrund, sondern auf die Beendigung des Aufenthalts nach kurzer Zeit oder den Verzicht auf eine bereits bewilligte Erwerbstätigkeit. Artikel 20 des Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 16. Dezember 20052 (AIG) erlaubt dem Bundesrat, auf Höchstzahlen für bestimmte Ausländerkategorien zu verzichten, da es sich um eine «Kann-Bestimmung» handelt. Der Bundesrat hat bisher jedoch nur Ausländerinnen und Ausländern von den Höchstzahlen ausgenommen, die nur kurzfristig in der Schweiz erwerbstätig sind (Art. 19 Abs. 4 VZAE). Alle anderen Ausnahmen von den Zulassungsvoraussetzungen für bestimmte Personengruppen sind auf Gesetzesstufe geregelt. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat eine Änderung von Artikel 30 AIG vor. Nach geltendem Recht können ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten bereits bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt vom Vorrang der Inländerinnen und Inländer sowie der EU/EFTA-Angehörigen ausgenommen werden, wenn die vorgesehene Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist (Art. 21 Abs. 3 AIG, Umsetzung der parlamentarischen Initiative Neirynck 08.407; siehe unten).
Die von der Motion aufgegriffene Problematik war bereits Gegenstand verschiedener parlamentarischer Vorstösse.3 Auch als Folge dieser Vorstösse wurde die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern mit einem
1 SR 142.201
2 SR 142.20
3 Motion 00.3039 Neirynck «Integration ausländischer ETH-Ingenieure» (als Postulat überwiesen); Postulat 02.3263 Neirynck «Integration der ausländischen Forscher» (angenommen); Motion 03.3205 Neirynck «Arbeitsbewilligungen für Hightechfirmen» (abgeschrieben, weil der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist); Motion 07.3782 Barthassat «Aufenthaltsbewilligung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss» (abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt); Motion 08.3376 FDP-Liberale Fraktion «Investitionen in die Ausbildung ausländischer Akademiker am Standort Schweiz nutzen» (abgelehnt).